Die Verschärfung des Glücksspielgesetzes in Kärnten umfasst unter anderem nicht nur Ausweiskontrollen, sondern auch ein elektronisches Wettbuch und sogar verpflichtende Beratungsgespräche für Suchtgefährdete – die Kontrollmöglichkeiten werden ebenfalls erhöht.
Bereits im Juli 2015 wurde das Gesetz von der Regierung beschlossen, bis jetzt hing es im zuständigen Landtagsausschuss fest. Mit 1. Januar2017 tritt das Gesetz in Kraft, für die neuen Bestimmungen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Lesen Sie im Anhang das gesamte, neue Gesetz.