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OLG Linz: Berufung abgelehnt, Verfahren wird fortgesetzt

Das unterbrochene Verfahren in Linz wird fortgesetzt und der Berufung wird nicht Folge gegeben. © Spieler-Info„In rechtlicher Hinsicht kam das Erstgericht zum Ergebnis, dass der Beklagten eine Verletzung glücksspielrechtlicher Vorschriften und damit eine unlautere Handlung im Sinn des § 1 Abs 1 Z 1 UWG vorzuwerfen sei.“ heißt es im Entscheid. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Anhang.


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