Nach zahlreichen Zeugenladungen und einem umfangreichen Beweisverfahren hat das Landesgericht Wiener Neustadt die Klage von Peter Barthold abgewiesen.
Damit ist das Gericht dem Standpunkt von NOVOMATIC gefolgt, dass die von Peter Barthold erhobenen Anschuldigungen unzutreffend sind.
Das Landesgericht Wiener Neustadt stellt in seiner gestrigen Entscheidung zunächst ganz klar fest, dass es zu einer Vereinbarung zwischen dem Kläger und einer Tochtergesellschaft von NOVOMATIC über eine Tätigkeit von Peter Barthold „im Rahmen der Standortentwicklung, dem Automatenmanagement, der Abwicklung von Fußballsponsoringaktivitäten und der Herstellung von Kontakten und Pflege von Netzwerken bei Fußballvereinen“ gekommen ist. Damit ist der Vorwurf von Barthold, dass es sich bei dieser Vereinbarung um einen „Scheinvertrag“ gehandelt habe, klar widerlegt.
Zudem stellt das Erstgericht ganz klar fest, dass es zu keiner verbindlichen Zusage von Dr. Franz Wohlfahrt gegenüber Peter Barthold gekommen ist, dass dieser für zehn Jahre schad- und klaglos gehalten würde. Auch insofern folgt das Gericht daher nicht den Behauptungen des Klägers.
In seiner Urteilsbegründung unternahm der Richter sogar das Gedankenexperiment des von Barthold tatsachenwidrig konstruierten „Scheinvertrages“. Selbst unter diesem Gedankenkonstrukt könne Barthold keine weiteren Ansprüche geltend machen, „da für den Fall der Annahme einer derartigen Erklärung sich sowohl er (über die Vehikel der Gesellschaften) als auch die Beklagte (über ihre Gesellschaften) an die entsprechende Vereinbarung gehalten haben“.
Kommerzialrat Peter Barthold hat nun die Möglichkeit, gegen dieses Urteil binnen vier Wochen Berufung an das Oberlandesgericht Wien zu erheben.
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