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Vorarlberg / Illegales Glücksspiel: Rasche Betriebsschließungen!

Die Novellen des Vorarlberger Landtages erweitern die behördliche Handhabe gegenüber illegalen Wettlokalen deutlich. © Spieler-InfoNovellen zum Wetten- und Baugesetz wurden vom Vorarlberger Landtag beschlossen – Gesetzliche Änderungen sollen mit Ende Juli 2017 in Kraft treten.


Bregenz – Im Vorarlberger Landtag wurden jetzt die Novellen des Wetten- und Baugesetzes beschlossen, mit denen Vorarlberg den zunehmenden Missständen und Auswüchsen in punkto illegale Wettlokale mit aller Konsequenz und Härte zu Leibe rückt. Die Änderungen ermöglichen ein deutlich wirksameres Vorgehen gegen illegale Wettlokale in unseren Gemeinden und Städten, sagt dazu Landeshauptmann Markus Wallner. Das Gesetzespaket sei zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, auf den Weg gebracht worden, begründet der Landeshauptmann den Vorstoß.

Die Novellen erweitern die behördliche Handhabe gegenüber illegalen Wettlokalen deutlich. Ein wichtiger Bestandteil sind die verschärften Bewilligungsvoraussetzungen. Es ist künftig zu überprüfen, ob einer Bewilligung öffentliche Interessen, insbesondere Sicherheitsinteressen, entgegenstehen und ob unzumutbare Belästigungen von Personen, die im Umkreis von 50 Meter rund um die jeweilige Betriebsstätte wohnen oder dort sonst regelmäßig verkehren, zu erwarten sind.

  • Der Mindestabstand zu anderen Wettlokalen und zu besonders schutzwürdigen Einrichtungen (deren Liste wird ebenso erweitert) beträgt künftig 150 Meter.
  • Einschränkungen gibt es bei den Öffnungs- bzw. Betriebszeiten (nunmehr 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr).
  • Während der Betriebszeiten muss verpflichtend eine verantwortliche Person erreichbar und auf Verlangen der Behörde in angemessener Zeit anwesend sein. Andernfalls droht dem Wettunternehmer eine Verwaltungsstrafe.

Konkretisiert werden im Gesetz auch die Pflichten des Wettunternehmers und die Rechte der Behörde bei Kontrollen. Der Behörde ist es künftig erlaubt, in sämtliche erforderlichen Unterlagen Einblick zu nehmen. Ebenso verfügt die Behörde künftig über das Recht, sich bei Bedarf unter Anwendung von Zwang Zutritt zu verschaffen.

Eigentümer stärker in der Pflicht

Auch die Eigentümer, die ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, sind künftig stärker in die Verantwortung genommen. Sie können verpflichtet werden, an der Überwachung mitzuwirken, andernfalls greift die Strafbestimmung.

Verbesserte Handhabe auch durch Baugesetz-Änderung

Die beschlossene Novelle des Baugesetzes enthält ebenso eine Reihe von Änderungen, die unter anderem auch das Vorgehen gegen illegale Wett- und Glücksspiellokale im Land erleichtern. Mehrere baurechtliche Bestimmungen sind verschärft worden:

Nach dem Beschluss der Novellen durch den Vorarlberger Landtag ist mit einer Kundmachung und einem Inkrafttreten der gesetzlichen Anpassungen um den 20. Juli 2017 zu rechnen, teilt Landeshauptmann Markus Wallner mit.

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