Wie im Urteil des EuGH vom 14.06. zu lesen ist, ist es die Aufgabe der Behörden, bei Verstößen gegen das staatliche Glücksspielmonopol entsprechende Rechtfertigungsgründe vorzubringen. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg auf Anfrage des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich durch Richter Dr. Alfred Grof (Fall C-685/15) entschieden.
Spieler-Info.at ersuchte die RA-Kanzlei Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH um ihre Expertise zum Thema (Urteil des EuGH14062017 Rechtssache C-685-15).
Lesen Sie bitte hier die rechtliche Darstellung der Kanzlei Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH: