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Spieler-Info Kommentar zu OGH-Urteil betreffend Novomatic

Bild © Novomatic AG

Bedauerlicherweise sind sehr viele österreichische Medien, darunter auch Qualitätszeitungen, – man glaubt es kaum, aber es ist Tatsache – „zentral gesteuert“.

Der Leser, oftmals auf „seine“ Zeitung bzw. eine Info-Quelle fixiert, merkt es kaum, dass der ihm vorgesetzte Text vollständig, zumindest großteils, jedenfalls in der Tendenz, aus EINER KÜCHE kommt: es ist die APA, die heutzutage mehr „Zeitung macht“ als jedes andere österreichische Medium.

Aus Kostengründen werden dann Einheitsbrei-Texte wortgleich von mehreren Medien übernommen und wacker, oftmals kritiklos und ohne inhaltliche Kontrolle, wahrlich flächendeckend verbreitet.

Eine feine Sache für jene, die bei APA „lieb Kind“ sind oder den jeweils zuständigen Ressort-SchreiberInnen zu Gesicht stehen natürlich mit aller gebotenen journalistischen Objektivität, welche eben der APA eigen ist und für die sie einen ausgezeichneten Ruf innehat.

NUR: Bei juristischen Texten, hier aktuell bei einem Urteil des Obersten Gerichtshofes, liegt die Sache etwas anders und kann eine Richtung zeigen, welche juristisch nicht so aufzufassen ist, wie Journalisten das gerne sehen.

Es genügt dann bei diesen heiklen juristischen Texten – und hier handelt es sich immerhin um einen Spruch des OBERSTEN Gerichtshofes – NICHT, dass der „betroffene Nutznießer“, auch dessen Anwalt, SEINE Version der „Erklärung“ des OGH Spruches kundtut, sondern es wäre der journalistischen Sorgfaltspflicht zuzumuten, einen anerkannten Juristen um eine neutrale EXPERTISE dieses Urteils zu ersuchen und dann erst journalistisch zu verbreiten.

Dabei wird der neutrale, anerkannte Rechtsgelehrte sehr wohl auch die „Legende“ des Spruchs, die sogenannte „Vorgeschichte“ genau analysieren und dann seine Expertise abgeben.

Dies ist auch der einzige wahre Grund, weshalb Spieler-Info bis dato KEINEN Kommentar zum neuesten OGH-Urteil über das sogenannte, ehemalige „Kleine Glücksspiel“ und EIN dort angesprochenes Glücksspielgerät abgegeben hat.

Es gibt keine größere Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, als – unwissentlich oder absichtlich – von EINEM Fall „auf Alles“ zu schließen.

Spieler-Info wird also die von ihr bei einem der namhaftesten Juristen Österreichs, vertraut mit dem Glücksspielrecht (was ein ganz besonders Thema darstellt) in Auftrag gegebene Expertise abwarten und dann – in ein paar Tagen – diese online stellen.

Es wäre wünschenswert, wenn dann die gleichen Medien, welche bereits eifrig über dieses OGH-Urteil berichtet haben, diese Expertise ebenfalls ihren geneigten Lesern zur Kenntnis bringen würden.

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