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Rankings: Illegales Glücksspiel in der Steiermark. Standorte, Anzeigen, Trends

Bild © verwaltung.steiermark.at
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Seit Jahren publiziert Spieler-Info – exklusiv, da beruhend auf eigener Recherche – Standorte und Daten zum illegalen Glücksspiel in den einzelnen Bundesländern. Unser umfangreiches Archiv ermöglicht es, Fakten und Zahlen regelmäßig in Form von statistischen Auswertungen und Trend-Analysen darzustellen.

Für das Bundesland Steiermark lässt sich für den Zeitraum Februar 2016 bis Oktober 2017 Folgendes feststellen:

A. Anzahl der Anzeigen von Standorten bzw. von illegalen Glücksspielgeräten sowie die Anzahl der Anzeigen von „Standorten ohne Zutritt“ (Klingelbetrieben)

STEIERMARK
  2016 2017 Gesamt
2016 – 2017
  Standorte GSP-Geräte Standorte GSP-Geräte Standorte GSP-Geräte
Anzahl Anzeigen
Standorte / illegale Glücksspielgeräte
133 663 92 343 225 1.006
Anzahl Anzeigen
Standorte KEIN Zutritt (Klingelbetriebe)
10 5 15

B. Aktuelle Daten für September / Oktober 2017, Stand 09.10.2017:

41 Standorte mit insgesamt 129 illegalen Glücksspielgeräten, des Weiteren zwei Standorte ohne Zutritt (Klingelbetriebe).

C. Anzeigenhäufigkeit 43 Standorte

Wie oft wurden Standorte / Betriebe angezeigt?

Anzeigenhäufigkeit
43 Standorte STMK
lt. Letztbesuch / Letztanzeige
Anzeigenhäufigkeit Standorte
7 Anzeigen 1
6 Anzeigen 1
4 Anzeigen 7
3 Anzeigen 12
2 Anzeigen 14
1 Anzeige (Erstanzeige) 8
43

D. Anzahl von Glücksspiel-Geräten pro Standort

 Aufstellung GSP-Geräte
Standorte Anzahl GSP
1 8
3 6
5 5
4 4
9 3
16 2
3 1

E. Einsatz Spielprogramme an illegalen Standorten

Spielprogramme
Glücksspiel-Software Anzahl Standorte
IFS 57 19
Mainstreet 29 11
Amatic 14 5
ACT 11 6
Rupp Games 6 3
Quizomat 5 1
Cobra Gaminator 3 1
Big Dog Games 2 1
ACT Skill 1 1
Black Horse 1 1

F. Trends

  1. Generell ist ein Rückgang von Standorten mit illegalen Glücksspiel-Geräten zu verzeichnen.
  2. Zu beobachten ist die Zunahme von baulich getrennten Gastronomie- und Spielbereichen. Durch separate Eingänge werden Gastronomiebetriebe vor einem eventuellen Entzug der Konzession bzw. vor einer eventuellen Betriebsschließung geschützt.
  3. Vermehrt finden sich Standorte ohne österreichische Gewerbeanmeldung: Durch Vermietung an im Ausland gemeldete Unternehmen / Subkontraktoren sowie durch Einsatz von Geschäftsführern aus der Slowakei, aus Ungarn oder Tschechien wird das österreichische Gewerberecht umgangen.  In diesen Fällen können UWG- und Markenschutzklagen ebenso wenig nach österreichischem Recht angestrengt werden wie Betriebsschließungen erfolgen.
  4. Klingelbetriebe mit Videoüberwachung (Gesichtserkennungssoftware): Unbekannte, unerwünschte Personen, Behörden und Rechercheure erhalten keinen Zutritt.
  5. Wochenendbetrieb: Standorte bieten nur am Wochenende illegales Glücksspiel an, um Behördenkontrollen zu vermeiden.

G. Weiterführende Links (Archiv Spieler-Info): 

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