Es wurden zwei neue Urteile vom Oberlandesgericht Graz gegen die illegalen Glücksspielbetreiber gefasst.
Das OLG Graz hat bei beiliegendem Urteil,
- den Antrag der Beklagten auf Einholung einer Vorabentscheidung durch den EuGH zurückgewiesen,
- den Unterbrechungsantrag abgewiesen und
- der Berufung keine Folge gegeben.