In einem Urteil vom 26.10.2017 bekräftigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Vereinbarkeit des Verbots von Online-Glücksspielen wie Online-Casinos, Online-Poker und Online-Rubbellosen mit Verfassungs- und Unionsrecht. Die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit bleibe damit gewährleistet.
Mit Ausnahme von Lotterien und Sportwetten sind in Deutschland Online-Glücksspiele verboten.
Links:
- Verbot für drei Glücksspielarten.- Die Stimme/dpa, 27.10.2017
- Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Leipzig, 26.10.2017
- Archiv Spieler-Info: Online-Glücksspiel-Verbot in Deutschland