In einem 50-seitigen Bericht dokumentiert das Bundesministerium für Finanzen die Aktivitäten der Institution zwischen Januar 2014 und Jahresende 2016. In einigen Bereichen – etwa für die Kontrolltätigkeit der Finanzpolizei im illegalen Glücksspiel – wurden Daten bis Juni 2017 berücksichtigt. Spieler–Info berichtet in einer Artikel-Serie über die Kernaussagen des Berichts.
Wie schon der vorangegangene Glücksspiel-Bericht 2010–2013 geht der nun vorliegende Glücksspielbericht 2014 bis 2016 auf die besonderen Agenden des BMF seit der Glücksspielreform 2010 ein: Erklärtes Ziel ist die kohärente Ausgestaltung des Österreichischen Glücksspielmonopols, speziell auch, was Sicherheitsstandards, Werbung und Spielerschutz anbelangt.
In der Folge der Novellierung des GSpG 2010 wurde die Finanzpolizei seit Mitte 2010 mit der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels betraut. Der Behörde steht Wilfried Lehner, MLS als Leiter vor.
„Wenn auch die Finanzpolizei seit 1.7.2013 nicht mehr organisatorisch Teil der Finanzämter ist, sondern eine selbstständige, bundesweite Dienstbehörde im Finanzressort bildet, so werden ihre Organe – unter anderem bei Kontroll- und Ermittlungshandlungen im Bereich des GSpG sowie bei der weiteren Abführung von Straf-, Beschlagnahme- und Einziehungsverfahren – explizit als Organe der Abgabenbehörde tätig“. (S.39)
1. Die finanzpolizeiliche Glücksspielkontrolle
Vier Fünftel der Hinweise, Daten und Informationen über möglicherweise illegale Glücksspiel-Standorte kommen von Privatpersonen (oft anonym), von Institutionen und von anderen Behörden. Spieler-Info hat dazu in den Jahren 2014 bis 2016 mit insgesamt 2.681 Anzeigen (Verwaltungsübertretung, Verstoß gegen die Abgabenordnung) maßgeblich beigetragen. Ein weiteres Fünftel der Kontrollen wird durch eigene Wahrnehmungen der Finanzpolizei veranlasst.
Spieler-Info Anzeigen 2014-2016
Jahr | Anzeigen Spieler-Info gesamt |
2014 | 551 |
2015 | 625 |
2016 | 1.505 |
Summe gesamt | 2.681 |
Kontrollen durch die Finanzpolizei insgesamt
Die Kontrolle von Standorten durch die Finanzpolizei kann folgende Maßnahmen umfassen:
- Aufnahme von Sach- und Personalbeweisen,
- fotografische Dokumentation der Spielsituation,
- Testspiele zur sicheren Feststellung von Legalität bzw. Illegalität der angebotenen Glücksspiele,
- Kontrolle der im Unternehmen befindlichen Aufzeichnungen.
- Bei erhärtetem Verdacht auf ein illegales Glücksspielangebot wird die Beschlagnahmung und Versiegelung der betreffenden Geräte veranlasst.
- Aufnahme v. Personalbeweisen, niederschriftliche Befragung von Unternehmer/ Betreibern, Arbeitnehmern, Spielern usw.
„Je nach Risikolage“ kooperiert die Finanzpolizei mit Bundespolizei und Kriminalpolizei.
2. Statistische Daten 2014-2016
Kontrollen
Die Finanzpolizei hat 2014 bis 2016 insgesamt 2.475 Glücksspielkontrollen durchgeführt.
Strafanträge und Gerichtsanzeigen
Im Berichtszeitraum erfolgten 2.768 Strafanträge an Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Landespolizeidirektionen und 14 Anzeigen zu § 168 StGB.
Beschlagnahmte Geräte
Im Berichtszeitraum 2014-2016 beschlagnahmte die Finanzpolizei 4.628 Glücksspielgeräte in Österreich.
3. Schulung, Kooperation, Kommunikation
Laut Bericht werden die Mitarbeiter der Finanzpolizei laufend weitergebildet; ein Newsletter informiert über aktuelle rechtliche Problemstellungen und über die relevante höchstgerichtliche Judikatur.
Mittels Arbeitstreffen von Finanzpolizei und anderen betroffenen Behörden werden Wissensaustausch und Informationsfluss gefördert und gemeinsame Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene abgestimmt. Darüber hinaus erfolgt eine stetige Kommunikation der Kontrollbehörden mit der Fachabteilung, der „Stabsstelle für Spielerschutz“ sowie dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (FAGVG).
Auch die sog. Maßnahmenpakete für die einzelnen Bundesländer sehen generell den Ausbau von Kooperations- und Koordinationsstrukturen vor.
4. Maßnahmenpakete Bundesländer
Tirol und Vorarlberg
- „Schon (!) seit Mitte 2016“ erfolgte laut Bericht die Umsetzung einer kooperativen Vorgehensweise von Bundes- und Kriminalpolizei, Finanzpolizei, Behördenvertretern in Kooperation mit der Landespolizeidirektion (LPD) Tirol.
- Für beide Bundesländer wurde mit 1.4.2017 ein Sonderteam „Glücksspiel“ (Leitung Thomas Wörgötter, BA MA) installiert.
- Einführung der strategischen Praxis gleichzeitiger, akkordierter Kontrollen: Schwerpunktsetzung, Effizienzsteigerung.
Steiermark und Kärnten
- Installierung eines Sonderteams „Glücksspiel“ mit 1.1.2017 für beide Bundesländer (Leitung Rigobert Rainer, BA)
- Einführung der strategischen Praxis gleichzeitiger, akkordierter Kontrollen: Schwerpunktsetzung, Effizienzsteigerung.
Wien
- Verstärkte Kooperation mit der LPD und rascherer Informationsaustausch über getroffene bzw. geplante Maßnahmen.
- Androhung der Betriebsschließung seitens der LPD bereits nach der erstmaligen Feststellung von illegalem Glücksspiel.
- Folgekontrollen jedenfalls gemeinsam mit der LPD.
- Regelmäßige Meetings von Finanzpolizei und LPD zur Fallbesprechung.
- Sämtliche beschlagnahmte Glücksspielgeräte wurden unmittelbar nach der Beschlagnahme abtransportiert und bei der Landespolizeidirektion eingelagert (Verstrickungsbrüche).
Oberösterreich und Salzburg
- Für Oberösterreich und Salzburg werden neue Lagerräume zur Verwahrung von beschlagnahmten Geräten beim Finanz-Standort Wels genannt; mehr als 200 Geräte lagern mittlerweile dort.
Sonderregelung im Burgenland
- Mit 1.3.2017 nahm dieArbeitsgruppe „SOKO Glücksspiel Burgenland“ zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels mit dem Ziel bezirksübergreifender Einsatzgruppen und eines abgestimmten Vorgehens von Bezirkshauptmannschaften, Finanzpolizei und LPD ihre operative Tätigkeit auf (Leitung Michael Aigner).
Niederösterreich
- Die Zusammenarbeit der Instanzen im Bundesland Niederösterreich funktioniere hervorragend, meldet der Bericht. Die Abstimmung zwischen finanzpolizeilicher Fachabteilung und der Landespolizeidirektion Niederösterreich sei gewährleistet.
5. Situation, Trends, Widerstände
Der Bericht über die Tätigkeit der Finanzpolizei im Zeitraum 2014 bis 2016 betont „die enorm gestiegenen Herausforderungen“ im Kampf gegen das illegale Glücksspiel. Folgende Widerstände erschweren und behindern zunehmend die Arbeit der Behörden:
a. rechtliche Widerstände
- durch die Ausreizung sämtlicher Rechtsmittel gegen faktische Amtshandlungen und Bescheide
- durch Klagen gegen die Exekutivbeamten; Besitzstörung, Sachbeschädigung, Amtsmissbrauch, usw.
b. physische / mechanische Erschwernisse
- Durch das stabile Fixieren von Glücksspielgeräten (Schrauben, Beton) soll deren Abtransport bei einer Beschlagnahme verhindert werden. Entsprechend oft ist zum Abtransport schweres Gerät oder die Hilfe der Feuerwehr nötig.
c. physiologische / psychologische Waffen
- Durch den Einsatz von Nerven- und Reizgas sollen Amtshandlungen verhindert werden. „Allerdings stellt das auch eine Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit von Finanzpolizist/innen, Angestellten, Gästen des kontrollierten Lokals und dritten Personen dar.“ (S.46f)
- Die Finanzpolizei reagiert mit Gerichtsanzeigen wegen schwerer Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Die Einsätze werden in diesen Fällen mit angelegten Atemschutzmasken durchgeführt.
Links
- SI Serie, Teil 1: Glücksspiel-Bericht 2014-2016 des BMF. – Die „Stabsstelle für Spielerschutz“ im BMF, Spieler-Info, 31.10.2017
- Glücksspiel-Bericht BMF 2014 bis 2016 © BMF 2017.