Hoffnung und Chance für alle Spieler, welche bei illegalen (in Österreich NICHT konzessionierten) Online-Glücksspiel-Angeboten Geld verloren haben.
Der Online-Anbieter MUSS über eine gültige Online-Glücksspiel-Konzession verfügen. In Österreich trifft dies nur auf Win-to-day der Österreichischen Lotterien zu. Eine „Placebo“- Konzession aus Malta oder Gibraltar oder sonst wo reicht NICHT.
Online-Spielverluste können somit bei sehr guter Dokumentation der Spielverluste mit guten Erfolgsaussichten mit Hilfe seriöser Rechtsanwälte eingeklagt werden.
Inhaltlich entschied der OGH (GZ 4 Ob 124/17i) am 27.07.2017 wie folgt:
Der Rückforderungsanspruch des Klägers resultiere im Hinblick auf die fehlende Konzession der Beklagten aus einem verbotenen Glücksspiel. Was auf der Grundlage eines unerlaubten und damit unwirksamen Glücksspielvertrags gezahlt worden sei, sei rückforderbar. Eine Rechtsgrundlage biete sowohl das Bereicherungs-, als auch das Schadenersatzrecht, zumal der Eingriff ins Glücksspielmonopol auch eine Schutzgesetzverletzung bewirke. (S.3)
Hier lesen Sie das gesamte Urteil: