Wien.- Seitens des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) wurde ein Einspruch des „Poker-Königs“ Peter Zanoni (Spieler-Info berichtete) gegen die Zahlung der Glücksspielabgabe abgewiesen. Der Zeitung „Die Presse“ gegenüber bekräftigt Zanoni seine Weigerung, Glücksspielabgaben in der Höhe von zwölf Mio. Euro für das erste Quartal des Jahres 2011 abzuführen. Zanoni kündigt an, nun die EU-Instanzen anzurufen.
Wie das Magazin „trend“ unter Berufung auf die APA und die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet, werden die ausstehenden Glücksspielabgaben Zanonis auf eine halbe Milliarde Euro taxiert; seine Anfang 2016 in Konkurs gegangene Firma „CBA Spielapparate- und Restaurationsbetriebs GmbH“ weise ein negatives Eigenkapital von 313,172 Mio. Euro auf, Zanonis „Montesino Entertainment Group GmbH“ bilanziere mit minus 83,742 Mio. Euro.
Links:
- VwGH-Urteil: Poker-König Zanoni muss Glücksspielabgabe zahlen, trend, 30.11.2017
- Archiv Spieler-Info: Artikel zu Peter Zanoni.