Hartnäckig hält sich die Mär von der großzügigen, gesetzlich vorgeschriebenen Sportförderung durch die Österreichischen Lotterien. Es ist anzunehmen, dass diese „good-will“-schaffende FEHL-Information ganz gerne so gesehen wird.
Die Wahrheit: Der BUND, also die Steuerzahler, stellt mindestens jährlich 80 Millionen Euro für Sportförderung zur Verfügung!
Dazu bedient sich der Bund aus Einnahmen der Abgabemittel des Glücksspiel-Konzessionärs. Vereinfacht gesagt: Der für Sportförderung ausgegebene Betrag aus den Einnahmen für Glücksspielabgaben ist bis zu dieser Summe zweckgebunden.
Die Lotterien selbst bezahlen für diese Sportförderung KEINEN CENT. Nicht berücksichtigt sind kleinere Sponsoring-Beträge „dort und da“, so wie diese auch bei anderen Glücksspiel-Unternehmen anfallen.
Hier der entsprechende Gesetzestext:
Sportförderung
§20. Der Bund stellt für Zwecke der Sportförderung nach den §§ 7 bis 19 Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013), BGBl. I Nr. 100/2013, in der jeweils geltenden Fassung, jährlich einen Betrag von 80 Millionen Euro aus den Abgabemitteln des Konzessionärs nach § 14 zur Verfügung.
Dieser Betrag erhöht sich jährlich, erstmals im Jahre 2013, in dem Ausmaß, in dem die glücksspielrechtlichen Bundesabgaben des Konzessionärs nach § 14 im Vorjahr gegenüber dem vorletzten Jahr gestiegen sind.
Es liegt also ausschließlich in der gestalterischen Freiheit der Politik, ob auch Gelder aus ONLINE-Sportwetten-Abgaben auch dann, wenn ONLINE-Sportwetten (z.B. aus Malta, Gibraltar usw.) als Glücksspiel gelten, den Topf für die Sportförderung vergrößern.
Weiterführende Links:
- Online-Sportwetten, Spielbanklizenzen: Umschichtungen im österreichischen Glücksspielsystem stehen bevor, Spieler-Info, 20. 12. 2017
- Österreichs neue Regierung plant Novellierung des Glücksspielgesetzes, Spieler-Info, 19.12.2017