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Verschärfung des Wiener Wettengesetzes: Konkrete Punkte

Montage unter Verwendung eines CC-Fotos von Rob Watkins/flickr/Paf (Ausschnitt)
Montage unter Verwendung eines CC-Fotos von Rob Watkins/flickr/Paf (Ausschnitt)

Die Begutachtungsphase für das neue, verschärfte Wiener Wettengesetz (Spieler-Info berichtete) ist vorüber. Am 23. März soll die Novelle im Wiener Landtag beschlossen werden.

Die Gesetzesänderungen sehen besseren Jugendschutz, vermehrten Spielerschutz und erhöhte Kontrolldichte vor.

In einer Aussendung erläutern Ulli Sima, Stadträtin für Umwelt und Wiener Stadtwerke, und David Ellensohn, Klubobmann der Grünen, folgende Schwerpunkte der geplanten Novellierung:

  • Strenger Jugendschutz: Wetten erst ab 18 Jahren
  • Livewetten sind nur mehr auf End- und Zwischenergebnisse erlaubt (z.B. beim Fußball nur Halbzeitstand und Endstand) „Betrugsanfällige“ Wetten wie etwa: Wann ist die nächste gelbe Karte? Eckball etc. nicht mehr möglich
  • Wetten auf aufgezeichnete Sportereignisse sind verboten
  • Wett-Terminalabgabe 350 Euro pro Gerät und Monat
  • Strengere Voraussetzungen für Betreiber (Bonitätsauskunft, Strafregisterauszug, Wettreglement, Warnsystem)
  • Bei Einzelaufstellungen (z.B. in Tankstellen und Gastronomiebetrieben) strengere Regelung: max. Wett-Einsatz 50 Euro, keine Wertkarten
  • Gutachten erforderlich, dass Gerät dem Gesetz entspricht
  • Ausweispflicht
  • Selbstsperre möglich
  • Betreiber müssen Mitarbeiter im Umgang mit Spiel- und Wettsucht schulen
  • Lizenzentzug wenn illegales Glückspiel betrieben wird
  • Bei zweimaligem Übertreten des neuen Gesetzes oder des Jugendschutzgesetzes erlischt die Genehmigung
  • Maßnahmen zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung
  • Im September 2016 wurden in einer weiteren Novelle die Mindeststrafen auf 2.200 Euro angehoben, da bei Verwaltungsgerichtsentscheidungen die Strafen oft drastisch gemindert wurden und somit die abschreckende Wirkung verfehlt wurde.
    Nun folgt die 4. Verschärfung des Gesetzes, die am 23. März im Landtag beschlossen werden soll: Bei Wetteinsätzen ab € 1.000 und Gewinnen ab € 2.000 ist die Identität sowie Höhe von Einsatz und Gewinn im Wettbuch festzuhalten (gem. 4. Geldwäsche-Richtlinie).
  • Bei Verstoß gegen die Zutrittskontrollen kann für jedes Wettlokal ein biometrisches Kontrollsystem verlangt werden. (…)

 

Quelle:

Archiv Spieler-Info:

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