Nun hat auch eines der Höchstgerichte, der Verwaltungsgerichtshof, das strenge Vorgehen gegen illegale Automatenbetreiber bestätigt:
Sowohl Hausdurchsuchung, gewaltsame Öffnung, auch Betriebssperre, Kameraabdeckung sowie -entfernung, Versiegelung und andere massive Maßnahmen wurden als absolut gerechtfertigt vom Höchstgericht bestätigt.
So wie durch ein weiteres Urteil des Höchstgerichtes auch die sofort anzutretende HAFT (als Ersatzfreiheitsstrafe wegen Nichtzahlung der Geldstrafen) für die verantwortlichen Personen bestätigt wurde.
Bitte lesen Sie hier den gesamten Entscheid des VwGH vom 24.04.2018.
Quelle:
- Entscheid – Verwaltungsgerichtshof, 24.04.2018