Wer Geld bei illegalen Online-Glücksspielen verloren hat, kann es laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) aus dem Jahr 2017 zurückfordern. Die Arbeiterkammer (AK) fordert nun klare gesetzliche Maßnahmen zum Spielerschutz.
So sollen sich nur SpielerInnen, nicht aber die Anbieter von illegalen Online-Glücksspielen auf die Nichtigkeit berufen können. Damit soll verhindert werden, dass solche Anbieter Gewinne von SpielerInnen zurückfordern.
Das Finanzministerium plante im Februar eine Novelle zum Glücksspielgesetz. Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass illegale Glücksspielverträge nichtig sind und SpielerInnen somit auch ihr verlorenes Geld zurückfordern können. Der Gesetzesentwurf sah überdies vor, dass die Seiten illegaler Glücksspielanbieter gesperrt werden können. Der Entwurf wurde jedoch zurückgezogen – seitdem ist von diesem Vorhaben nichts mehr zu hören. In den Erläuterungen des Finanzministeriums zu dem Entwurf wird von rund 2.000 illegalen Internetseiten für Glücksspiele ausgegangen.
Das Finanzministerium soll die geplante Novellierung des Glücksspielgesetzes wieder aufnehmen, verlangt die AK.