Leser von Spieler-Info.at ist die Spruchpraxis des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichtes bereits mehrmals aufgefallen:
Hartnäckig beurteilt das LvWG OÖ das österreichische Glücksspielgesetz als nicht EU-konform – trotz mehrerer oberstgerichtlicher Entscheide des OGH, des VfGH und des VwGH, welche bestätigen, dass das Glücksspielgesetz EU-konform ist.
Immer wieder verschafft das LvWG OÖ damit einigen illegalen Glückspielbetreibern zu MEHR ZEIT, das illegale Automatenglücksspiel einige Monate länger, als von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (in diesem Falle Braunau) gewünscht und beschlossen, zu betreiben.
Aber: Gott ist gerecht – auch im vorliegenden Fall hob der VwGH das unverständliche Urteil des oberösterreichischen „Schutzengels“ der illegalen Glücksspielbetreiber auf!
Bitte lesen Sie den Urteilsspruch des VwGH im Detail.