Seit einigen Wochen sind einige illegale Glücksspielanbieter, insbesondere aus Oberösterreich, in Haft und verbüßen die Ersatzfreiheitsstrafen mangels Zahlung von behördlich und gerichtlich ausgesprochenen Bußgeldern.
Diese Geldstrafen entstehen einerseits innerhalb der Verwaltungsstrafverfahren, andererseits – und hier manchmal in Millionen Euro Höhe – als Beugestrafen wegen fortgesetztem Betrieb von illegalen Glücksspielgeräten.
Die zuständigen Bezirksgerichte sind mit Beugestrafen nicht zimperlich. Millionen Euro an Beugestrafen bedeuten entsprechend lange Ersatzfreiheitsstrafen bei Nichtzahlung.
Sowohl behördliche Strafen als auch Gerichtsstrafen können durch ein Privatkonkursverfahren nicht entschuldet werden. Es bleibt zu guter Letzt den Verantwortlichen nur die Wahl zwischen Vollzahlung oder Haft.
Parallel zu den Haftstrafen gibt es zahlreiche Exekutions- und Versteigerungsfälle in ganz Österreich, alle wegen Betrieb illegaler Glücksspielgeräte.