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Angebliche Geschicklichkeitsspiele sind illegales Glücksspiel

Bild © Spieler-Info

Trotz Strafanzeigen weiterhin Millionen Euro Steuerhinterziehung.

Bereits im Herbst 2016 hat Spieler-Info bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eine ausführliche Strafanzeige gegen die Betreiber sogenannter Skill-Games – das sind als Geschicklichkeitsspiele getarnte illegale Glücksspiele – eingebracht.

Zentraler Vorwurf von Spieler-Info und den beauftragten Gutachtern: Unter der Tarnung ein harmloses legales Geschicklichkeitsspiel zu betreiben, wird illegales Automatenglücksspiel angeboten.

Hierbei wird nicht nur gegen das österreichische Glücksspielgesetz strafrechtlich verstoßen, sondern insbesondere auch ein großangelegter, jahrelang praktizierter Umsatz- und Glücksspielsteuerbetrug von einigen wenigen, zentral verantwortlichen Firmen und Personen in Österreich abgewickelt.

Immer wieder versuchen die „Erfinder“ von „Geschicklichkeitsspielen“ mögliche Geschäftspartner und natürlich auch Spieler zu täuschen. Sie geben vor, es handle sich um legales Geschicklichkeitsspiel und scheuen auch nicht davor zurück, ihre Rechtsanwälte Schriftsätze verfassen zu lassen, die der Wahrheit über das illegale Glücksspiel nicht entsprechen.

Insbesondere versuchen die organisierten kriminellen Glücksspielbetreiber mit aus dem Zusammenhang gerissenen Urteilen und unrichtigen Gutachten, Standortbetreiber von der angeblichen Rechtmäßigkeit ihres Handelns zu überzeugen.

Jeder Helfer und Unterstützer oder Partner von Betreibern des illegalen Glücksspiels (auch der Geschicklichkeitsautomaten) kann zur Haftung der nichtabgeführten Umsatz- und Glücksspielsteuer, gemeinsam mit dem Verantwortlichen, herangezogen werden.

Die Nichtstrafbarkeit (Nichtvorliegen von objektiven und subjektiven Tatbestandselementen) aus zwei (offenkundig bereits auf der Sachverhaltsermittlungsebene irregehenden) Verwaltungsgerichtsurteilen abzuleiten ist natürlich Unsinn. Diese Urteile können keinerlei Bindungswirkung auf die Verwaltung und den Vollzug entfalten. Zudem gibt es unzählige Urteile der Verwaltungsgerichte zu dem Sachverhalt der Skill-Games, die selbstverständlich das Gegenteil besagen!

In der Folge einige bezughabende Entscheidungen des VwGH zu der Problematik der Verwendung von Geschicklichkeitselementen im Zusammenhang mit einem danach ablaufenden schlichten Walzenspiel:

„Ausgehend von der Feststellung im angefochtenen Erkenntnis, wonach die für den Spielausgang maßgebliche Anordnung der einzelnen Symbole und die Möglichkeit zu deren Veränderung mittels grünem Pfeil vom Programm des Geräts abhängig  ist und der Spieler ausschließlich dadurch, dass er auf den grünen Pfeil nicht reagiert, den Spielausgang zu seinen Lasten beeinflussen kann, ist entgegen der Ansicht der Revisionswerberin der Spielausgang nicht ausschließlich bzw. überwiegend  von der Geschicklichkeit der Spieler abhängig. Dass der Spieler, um überhaupt einen Gewinn zu lukrieren, auf die Anzeige eines grünen Pfeils reagieren muss, wofür auch ein ungeübter Spieler genügend Zeit hat, ändert nichts daran, dass die Entscheidung über die Gewinnchance vom Gerät zufallsabhängig herbeigeführt wird. Das Landesverwaltungsgericht hat daher zu Recht das Gerät mit der FA-Nummer 06 als Glücksspielautomat und nicht als Geschicklichkeitsapparat qualifiziert.“ (VwGH 26.3.2015, RA 2014/17/0033) Weder das Vorschalten eines Geschicklichkeitselementes noch ein Geschicklichkeitselement bei der Auszahlung ändern die Glücksspieleigenschaft von Walzenspielen.

„Wenn die Entscheidung über Gewinn oder Verlust in der ersten Phase ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängig ist, ändert auch eine daran anschließende Phase, in der ein solchermaßen erzielter Gewinn abhängig vom Geschick des Spielers noch verändert werden könnte, nichts am Glücksspielcharakter des Spieles.“ (VwGH 03.7.2009, 2005/17/0178) Glücksspieleigenschaft kann nicht durch Geschicklichkeitskomponente in weiterem Spiel „verdünnt“ werden.

„Auch bei einer Kombination eines vom Zufall abhängigen Spieles mit einem Geschicklichkeitsspiel, wie sie beim gegenständlichen Apparat vorliegt, hängt das Ergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall ab, da die primäre Entscheidung über Gewinn oder Verlust vom Apparat herbeigeführt wird und der Gewinn je nach Ergebnis des zufallsabhängigen Spielteils durch ein anschließendes Geschicklichkeitsspiel entweder vergrößert oder überhaupt erst realisiert werden kann. Die Gewinnchance wird somit ausschließlich zufallsabhängig herbeigeführt.“ (VwGH 26.2.2001, 99/17/0215)

Spieler-Info hat bereits im Jahre 2016 ausführlich über das Thema berichtet:

Warnung: „Skill-Games“ sind illegale Geldspielautomaten!

Nachdem die bereits vor zwei Jahren erfolgte Strafanzeige wegen § 33 Finanzstrafgesetz bei den Staatsanwaltschaften vorliegt, verrät Spieler-Info kein Geheimnis, wenn die wichtigsten Teile dieser Strafanzeige veröffentlicht werden.

Unrichtige Gutachten von den Betreibern vorgelegten, sichtlich unrichtigen Bestätigungen, wonach Skill-Games bzw. Geschicklichkeitsspiele angeblich legal seien.

Spieler-Info hofft, dass aufgrund der bedeutenden fiskalischen Straftaten, der fortgesetzten Täuschung von tausenden Spielern, insbesondere in Oberösterreich aber auch in anderen Bundesländern, der fortgesetzten Zerstörung von Existenzen von Spielern, aber auch von getäuschten Partnerfirmen, die zuständigen Behörden entsprechend agieren.

Strafanzeige:

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