Der OGH hat Ende 2018 ein Urteil bzw. einen Beschluss zur Glücksspielabgabe gefällt/gefasst. Diese Entscheidung zu GZ 1 Ob 209/18v wurde nunmehr im RIS veröffentlicht und kann unter folgendem Link online abgerufen werden:
Der OGH hat – in Bestätigung der Unterinstanzen – klargestellt, dass sowohl die Glücksspielabgabe nach § 57 GSpG als auch die in § 59 GSpG normierte Solidarhaftung der Abgabenschuldner unions- und verfassungskonform sind. Ferner hat er darin auch die Rechtsansicht des Landesverwaltungsgerichtes OÖ (in einem der zahlreichen Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgerichtes OÖ) klar abgelehnt und die Erlassung der Sicherstellungsaufträge gegen die illegalen Glücksspielbetreiber als „jedenfalls vertretbar“ eingestuft.
Anhang:
- RIS – 1Ob209-18v – Entscheidungstext (pdf), RIS, 21.11.2018