Laut der aktuellen Onlinemeldung von wdr.de, hat die Bezirksregierung Düsseldorf ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen den Bundesliga-Verein Borussia Dortmund eingeleitet.
Hintergrund ist das Werbeverbot für in Deutschland verbotene Glücksspielangebote.
Ein Sprecher der Behörde bestätigte die Information gegenüber Reportern von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. Demnach habe man den Internetauftritt des Vereins kontrolliert und dann das Verfahren eingeleitet.
Werbung für Bwin
Borussia Dortmund wirbt für den Glücksspiel-Anbieter Bwin, der neben Sportwetten auch nach deutschem Recht verbotene Online-Casino-Spiele anbietet.
Bwin behauptet, sein Angebot sei erlaubt, da die deutsche Gesetzgebung europarechtswidrig sei. Dieser Argumentation widersprach zuletzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Neben Bwin bieten davon ungeachtet zahlreiche Anbieter Spiele wie Black Jack, Roulette oder virtuelle Spielautomaten im Internet um echtes Geld an, meist sitzen diese Firmen im Ausland. Bwin hat seinen Sitz auf Gibraltar.
Dem BVB drohen Werbeverbot und Bußgeld
Die Werbung für in Deutschland nicht erlaubtes Glücksspiel ist verboten. Dem BVB droht nun eine Untersagungsverfügung, der Verein müsste dann die Werbung für Bwin einstellen. Auch ein Bußgeld kann das Regierungspräsidium Düsseldorf verhängen.
Schwerer wiegen dürfte allerdings ein möglicher Bruch des Sponsoring-Vertrags zwischen dem Glücksspiel-Anbieter und dem BVB. Nach Presseberichten zahlt Bwin insgesamt rund zwölf Millionen Euro an den Verein.
Borussia Dortmund teilte auf Anfrage mit, von dem Verfahren habe man keine Kenntnis. Man werbe „ausschließlich für die Online-Seite von Bwin“ und mache „keinerlei Werbung für Online-Casinos“.
Allerdings werden die Casino-Spiele eben genau auf der Online-Seite von Bwin angeboten, auf die der BVB auch von seiner Homepage verlinkt. Auf der Seite mit den Casino-Spielen ist außerdem das Logo des BVB zu sehen.
Auch der DFB wird von Bwin gesponsert
Anfang März hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) in ähnlicher Sache Post vom Baden-Württembergischen Innenministerium bekommen. In einem Brief, über den NDR und Süddeutsche Zeitung berichtet haben, wies die zuständige Glücksspielaufsicht auf das Werbeverbot für in Deutschland verbotene Casino-Spiele hin.
Wörtlich heißt es: „Ihr Partner Bwin bietet neben Sportwetten leider auch unerlaubt die Teilnahme an Online-Casino- und Automatenspielen an.“ Eine Anfrage, inwiefern der DFB auf den Brief reagiert und Maßnahmen ergriffen hat, ließ der Verband zunächst unbeantwortet.
In Deutschland werden Sportwettenangebote von privaten Anbietern derzeit geduldet. Alle anderen Glücksspiel-Angebote sind nicht lizenziert und damit nicht erlaubt, ebenso die Werbung dafür.
Für genau jene Angebote wirbt ein Fußballverein wie der BVB aber mit, wenn er beispielsweise das Logo von Bwin in seinem Stadion präsentiert. Experten sprechen von Dachmarkenwerbung, weil generell für die Marke des Anbieters geworben wird und nicht nur für einen Teil des Angebots.
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