Schon lange kämpft die Anwaltskanzlei Lenné für ihre Mandanten darum, bei illegalen Online-Casinos verlorene Spieleinsätze zurückzuholen. Da in Deutschland sowohl das Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen im Internet als auch die Beteiligung an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel gemäß Glücksspielstaatsvertrag verboten ist, haben die Betroffenen in der Regel gute Chancen, immerhin einen Teil ihrer Einsätze von den Zahlungsdienstleistern zurückzubekommen. Auf einen unserer Fälle wurde kürzlich auch die Hessenschau aufmerksam. Den entsprechenden Artikel haben wir auf unserer Website für Sie verlinkt.
Dabei handelt es sich um einen Fall, wie er im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel häufig zu finden ist: Ein Familienvater begann, an Online-Glücksspielen teilzunehmen – zunächst nur mit kleinen Einsätzen. Doch die Einsätze wurden immer größer, bis er irgendwann 100.000 € verspielt hatte und bankrott war. Eine Katastrophe für die ganze Familie.
Mithilfe der Anwaltskanzlei Lenné konnte sich der Familienvater bis heute aber schon einen Teil seiner Einsätze von PayPal zurückholen. Im nächsten Schritt geht es um die restlichen Zahlungen, die er per Sofortüberweisung und Kreditkarte getätigt hatte.
Das ist einer der Gründe, warum laut Glücksspielstaatsvertrag die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet in Deutschland verboten ist. Im Gegensatz zu den legalen Casinos vor Ort gibt es nämlich bei Online-Casinos keine Kontrollmechanismen. Hier können die Spieler ohne Limit zocken und am Ende gewinnt bekanntermaßen stets die Bank. Das Suchtpotenzial ist enorm – wie der hier beschriebene Fall verdeutlicht.
Transaktionen dürfen von PayPal & Co. gar nicht erst durchgeführt werden
Da auch die Beteiligung an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel verboten ist, wendet sich die Anwaltskanzlei Lenné in solchen Fällen immer erst an die jeweiligen Zahlungsdienstleister, also Banken, Kreditkartenfirmen oder Online-Zahlungsanbieter wie PayPal. Diese hätten die Zahlungen nämlich gar nicht erst tätigen dürfen. Bei PayPal funktioniert dieses Vorgehen in acht von zehn Fällen.
Unlängst hat das Bundesverwaltungsgericht noch in einem Urteil bestätigt, dass die Betreiber von Online-Casinos sich auch nicht auf die in der EU geltende Dienstleistungsfreiheit berufen können, um ihre Online-Glücksspiele in Deutschland anzubieten. Doch es gibt auch jene, wie Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU), die Online-Casinospiele legalisieren wollen. In einem unregulierten Markt könnten Spieler ohnehin nicht effektiv geschützt werden und den Ländern entgingen dabei erhebliche Einnahmen, so Beuth.
Zunächst ist der Glücksspielstaatsvertrag aber noch bis zum 30. Juni 2021 in Kraft. Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof wiederholt bestätigt, dass die Mitgliedstaaten der EU ihr Glücksspiel selbst regeln können. Basierend auf dieser Rechtsprechung ist der deutsche Staatsvertrag zur Glücksspielregulierung zulässig.
Für Online-Glücksspieler in Deutschland gilt also zunächst weiterhin, dass sie gute Chancen haben, zumindest einen Teil der Spieleinsätze zurückzuholen, und zwar unabhängig von der Größenordnung. Haben auch Sie Zahlungen an illegale Online-Casinos vorgenommen und möchten Ihr Geld zurückbekommen? Dann lassen Sie sich von der Anwaltskanzlei Lenné in einem kostenlosen Erstgespräch beraten. Wir verfügen auf diesem Gebiet über weitreichende Erfahrung und konnten für unsere Mandanten neben Lastschriften, die bis zu 8 Wochen zurücklagen, auch Lastschriften, die bereits 13 Monate zuvor erfolgt waren, zurückholen. Dabei ging es unter anderem um Einsätze von über 50.000 €.
Quelle:
- Im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel, anwalt.de, 13.05.2019