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Ibiza-Gate: Hausdurchsuchung wegen CASAG Vorstandsbesetzung und angeblicher Casino-Lizenz Wünsche

Staatsanwaltschaft / Bundeskriminalamt / Bildmontage: EU-Infothek / Bilder: bilderbox.com; faz.net

Gestern, am 12.08.2019, fand zumindest eine Hausdurchsuchung statt, von der EU-Infothek Kenntnis erlangte. Möglicherweise gab es parallel mehrere Hausdurchsuchungen, mit absoluter Gewissheit weiß EU-Infothek jedoch nur von einer. Bei dem Betroffenen handelt es sich um eine der wichtigsten handelnden Personen aus dem Ibiza-Video.

Inhaltlich und sinngemäß ist der Anlass der Hausdurchsuchung die Bestellung eines Vorstandes der CASAG und die angeblich damit zusammenhängenden Wünsche nach Casino-Lizenzen. Der wesentliche Vorhalt ist die Behauptung, dass sich Ende 2018 / Anfang 2019 der Novomatic Konzern um zwei Casino-Lizenzen bemüht hätte.

Die Staatsanwaltschaft wirft den handelnden Personen vor, auf der Londoner Glücksspielmesse im Februar 2019 mit einem Regierungsmitglied einen Deal vereinbart zu haben, wonach die Vorstandsbesetzung auf Wunsch der FPÖ an die Erteilung einer Online-Glücksspiel Lizenz in Österreich und eine neuen Casino Lizenz in Wien gekoppelt gewesen sei.

EU-Infothek möchte die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft weder kommentieren noch kritisieren.

Zum sachlichen Inhalt wird auf folgende Umstände hingewiesen:

Die österreichische Glücksspielindustrie ist wahrlich extrem stark reguliert, die Spielerschutzbestimmungen sind weltweit vorbildlich. Im Österreichischen Glücksspielgesetz, welches durch mehrere EuGH Urteile als EU-konform bestätigt wurde, ist auch die Vergabe von Glücksspiel-Lizenzen, gleich welcher Art, reglementiert. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Manager der Glücksspielindustrie diese Gesetze, ebenso wie die österreichischen Behörden, sehr genau kennen. Die bestehenden Gesetze ermöglichen die Vergabe einer Glücksspielkonzession ausschließlich durch eine internationale Ausschreibung, welche durch einen Gesetzesbeschluss im Nationalrat in Gang gesetzt wird. Die letzte Ausschreibung fand in den Jahren 2015/2016 statt, es wurden drei terrestrische Glücksspielkonzessionen in Wien und Umgebung ausgeschrieben. Mehr als ein dutzend Bewerber aus vielen Ländern investierten jeweils mehrere Millionen Euro um die zig-tausend Seiten umfassenden Ausschreibungsbedingungen zu erfüllen.

Die Vergabe wurde erwartungsgemäß von unterlegenen Bewerbern angefochten und zu guter Letzt vom Verwaltungsgerichtshof wegen schweren Mängeln der Ausschreibung (zu verantworten vom BMF) als nichtig erklärt. Die gesetzliche Bestimmung zur Ausschreibung von drei Casino-Lizenzen in Wien und Umgebung ist also nach wie vor aufrecht, sie wird allerdings vom BMF nicht neu ausgeschrieben bzw. umgesetzt. Die Gründe hierfür sind EU-Infothek nicht bekannt.

Eine Bewerbung oder ein „Wunsch“, eine Vorstandsposition gegen eine Casino-Lizenz zu tauschen, sei diese terrestrisch oder online, ist aus gesetzlicher Sicht unmöglich zu verwirklichen, es bedarf dazu, wie bereits erwähnt, einer erneuten internationalen Ausschreibung. Der Wunsch nach einer Online Konzession ist überhaupt ein vergeblicher, weil es dazu keine gesetzliche Voraussetzung gibt, Diese müsste der österreichische Nationalrat erst durch ein neues Gesetz schaffen.

Die vor Jahren ausgeschriebenen Lizenzen werden auch nicht durch ein Regierungsmitglied oder den Finanzminister oder seinen Staatssekretär vergeben, sondern durch eine unabhängige große Kommission.

In Kenntnis dieser Fakten und Sachverhalte würde nur ein unwissender Manager eine Casino-Konzession verlangen oder könnte dieses Begehr gegen die Zusage einer Vorstandsberufung eintauschen.

Eine Abmachung dieser Art Ende 2018 / 2019 könnte schlussfolgernd nicht getroffen worden sein, weil die Voraussetzungen dazu nicht gegeben sind.

Es wird auch von der Staatsanwaltschaft eine angeblich mangelnde Qualifikation eines Vorstandsmitgliedes beanstandet. Aus historischer Erfahrung verweist EU-Infothek auf die Bestellung eines Vorstandsmitgliedes Ende der 60iger Jahre hin, welcher zu diesem Zeitpunkt – setzt man die gleichen Maßstäbe an – für die Leitung eines in dieser Zeit maroden Casinobetriebes damals ganz sicher nicht qualifiziert war. Der damalige „Politiklehrling“ Dr. Leo Wallner hatte vom Glücksspiel absolut keine Ahnung, führte jedoch das Unternehmen innerhalb von vier Jahrzehnten zu einem weltweit anerkannten Vorzeigebetrieb der Glücksspielindustrie.

Nimmt man fremdübliche Vergleiche in staatsnahen Betrieben als weitere Basis zur Beurteilung der Qualifikation eines Vorstands, so ist in Österreich fast jedermann bekannt, dass der Erstgereihte eines Personalmaklers zumeist wirklich nicht die ausgeschriebene Position erhält.

In Österreich gab es bis vor kurzem keine offizielle Ausbildung, welche einen Bewerber als Manager oder Vorstand eines großen Glücksspielbetriebes qualifizierte. Nunmehr ist auch dieses internationale Manko in Österreich abgestellt. Die Donau Universität Krems bietet seit 2018 ein Masterstudium, welches mit praxisnaher Unterstützung der CASAG/Lotterien und der Novomatic AG auf Initiative von Spieler-Info.at, etabliert wurde. Diverse Graduierte und somit höchst qualifizierte und ausgebildete Glücksspielindustriemanager beenden heuer das Studium.

Die von der Staatsanwaltschaft als Basis für die Hausdurchsuchung zitierten anonymen Hinweise sind in Teilen bereits als Verschwörungstheorie seit langem bekannt.

In Zusammenhang mit Casino-Lizenzen ist besonders bemerkenswert, dass die Aufnahme der Sazka Gruppe in den Kreis der Casino-Aktionäre ohne bisher bekannte, besonders notwendige, tiefe Überprüfung der Zuverlässigkeit stattgefunden hat. Mehr zu diesem Thema können Sie auf Spieler-Info.at lesen. Dazu gibt es – soweit EU-Infothek bekannt – bis dato keine Überprüfungen.

Quelle:

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