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EuGH: Facebook muss Hasspostings löschen

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

krone.at berichtet aktuell: Erfolg für die frühere Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig gegen Facebook: Das soziale Netzwerk kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gezwungen werden, Hasspostings und für rechtswidrig erklärte wort- und sinngleiche Kommentare zu entfernen. Das EU-Recht verwehrt es auch nicht, dass eine solche Verfügung weltweit zur Wirkung gelange, entschieden die EU-Richter am Donnerstag nach einer Klage Glawischnigs.

Glawischnig war über ein gefälschtes Profil auf Facebook unter anderem als „miese Volksverräterin“ und „korrupter Trampel“, ihre Partei als „grüne Faschistenpartei“ bezeichnet worden. Die Grünen zogen daraufhin vor Gericht. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) stellte in der Folge fest, dass Facebook die Postings löschen und weltweit vom Netz nehmen muss. Und: Für Klagen gegen Facebook gilt österreichisches Recht, Betroffene können ihr Recht demnach über heimische Gerichte durchsetzen. Erreicht wurde auch eine einstweilige Verfügung.

Offene Fragen

Eine Reihe wichtiger Fragen blieb allerdings offen: So ordnete das OLG zwar die Löschung aller identen Postings an, traf aber keine Entscheidung, ob ein Hostprovider auch sinngleiche Inhalte suchen und vom Netz nehmen muss. Das OLG ließ diesbezüglich aber den Weg zum Obersten Gerichtshof offen, wo das Verfahren schließlich landete. Dieser entschied aber vorerst nicht selbst, sondern leitete ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH ein.

Geklärt werden sollte dort, ob ein Provider verpflichtet werden kann, wort- und sinngleiche Postings zu entfernen, und, falls ja, weltweit, nur im Mitgliedsstaat oder bei bestimmten Nutzern? Der EuGH sollte somit klarstellen, ob Facebook solche Hasspostings selbst suchen und ob das soziale Netzwerk Löschungen weltweit vornehmen muss.

„Meilenstein im Kampf gegen Hass im Netz“

Glawischnigs Anwältin, Maria Windhager, begrüßte das Urteil als „Meilenstein im Kampf gegen Hass im Netz“. Der EuGH sei nicht nur weitgehend den Schlussanträgen des Generalanwalts gefolgt, sondern sei sogar noch einen Schritt weitergegangen, erklärte Windhager. „Die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten wurde damit deutlich gestärkt: das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook aufgegeben wird, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wortgleiche und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen.“

„Größte Hassplattform weltweit“

Auch die Klarstellung zur weltweiten Löschungsverpflichtung sei von weitreichender Bedeutung. „Facebook hat bis dato den inkriminierten Anlassartikel nur in Österreich gesperrt und schon damit laufend gegen die unstrittige Einstweilige Verfügung verstoßen“, erklärte Windhager. Das Urteil sei damit ein voller Erfolg für Glawischnig und die Grünen, die das Musterverfahren unterstützten.

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