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WKStA verfolgt Barthold nicht mehr wegen Novomatic-Erpressung

Bild: Novomatic AG / KR Peter Barthold, Bild: TZ Oesterreich Hochmuth Georg

Ermittlungen eingestellt – Barthold hielt seine Forderungen wohl für legitim – Erpressung war unglückliche Formulierung

Wien/Gumpoldskirchen – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen gegen den früheren Rapid-Tormann Peter Barthold wegen des Verdachts, er habe versucht den Glücksspielkonzern Novomatic zu erpressen, eingestellt. Im Zweifel sei zugunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass er bei Forderungen an Novomatic von berechtigten Ansprüchen seinerseits ausging, so die WKStA.

Die WKStA sieht auch keine Beweise, dass Barthold den Vorsatz hatte, sich unrechtmäßig zu bereichern. Er habe zwar gegenüber einem Novomatic-Mitarbeiter 2015 „zumindest angedeutet“, er könnte belastendes Material gegen Novomatic veröffentlichen und eine kreditschädigende Medienkampagne starten, wenn seine Forderung nach einer Zahlung von 25 Mio. Euro nicht erfüllt wird. Aber „insgesamt ist von unbedachten Äußerungen im Zuge der Geltendmachung von Forderungen auszugehen“, urteilte die WKStA in ihrer Begründung für die Einstellung des Verfahrens.

Die Anzeige gegen Barthold hat die teilweise von Novomatic finanzierte Spieler-Info, genauer die Omnia Online Medien GmbH, bereits 2016 eingebracht, der frühere Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt erhob aber die gleichen Vorwürfe, vermerkt die WKStA.

Barthold, der früher einmal ein guter Geschäftspartner der Novomatic war, überzieht seinerseits den Glücksspielkonzern seit Jahren mit Klagen. Insbesondere hatte Barthold der Novomatic vorgeworfen, dem früheren FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler 300.000 Euro und einer BZÖ-eigenen Gesellschaft 60.000 Euro auf Basis eines Scheinvertrages überwiesen zu haben. Die WKStA hat die Ermittlungen dazu aber ohne Anklage eingestellt und Barthold für unglaubwürdig erklärt.

Ganz erledigt ist die Auseinandersetzung zwischen Barthold und der Novomatic damit für die WKStA aber noch nicht. Es gebe noch zwei offene Ermittlungsstränge, teilte die Behörde auf APA-Anfrage mit. Einerseits werde wegen des Verdachts einer falschen Zeugenaussagen im U-Ausschuss gegen einen Beschuldigten ermittelt, andererseits wegen Zahlungen im Zusammenhang mit dem kleinen Glücksspiel in Graz gegen zwei Beschuldigte.

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