Zwischenbilanz: 43 Lokale geschlossen, 652 illegale Wettautomaten und rund 220.000 Euro Bargeld beschlagnahmt
Wien – Bereits zum dritten Mal hieß es heute wieder „Rien ne va plus“ für 50 illegale Wettautomaten, die im Flachbunker des Abfalllogistikzentrums der MA 48 in Simmering vernichtet wurden. Insgesamt hat die Stadt bei gemeinsamen Razzien mit der Polizei seit 2015 bereits 652 Automaten beschlagnahmt:
„In Wien gibt es keinen Platz für illegale Wettlokale. Mir geht es vor allem um den Jugendschutz, daher werden wir unseren Kampf gegen illegales Wetten auch 2020 konsequent fortsetzen,“
so die zuständige Stadträtin für Umwelt und Wiener Stadtwerke, Ulli Sima.
„Wenn wir bei unseren Schwerpunktkontrollen illegale Wettautomaten finden, werden diese beschlagnahmt und in weiterer Folge, so wie heute, zerstört“,
so Sima. Natürlich erfolgte vor der Zerstörung eine Schadstoffentfrachtung der Automaten (z.B. Elektronikkomponenten) zur fachgerechten, getrennten Entsorgung der einzelnen Bestandteile. Der Zerstörung gehen meist langwierige Rechtsverfahren voran, da von den Besitzern gegen Beschlagnahmungen gerne bis zum Höchstgericht geklagt wird. In den aktuellen 50 Fällen liegt die rechtskräftige Entscheidung vor und somit ist rechtlich der Weg frei für die Zerstörung der Wettautomaten. Die restlichen Verfahren laufen noch, nach Abschluss der Verfahren erfolgt auch deren Vernichtung.
Erfolgreiche Bilanz 2019
Das Wiener Wettengesetz und die strengen Schwerpunktkontrollen von Stadt Wien und Polizei zeigen eindeutig Wirkung:
„Im Jahr 2015 haben wir noch über 230 illegale Wettautomaten beschlagnahmt, im Vorjahr waren es nur noch halb so viele. Offensichtlich spricht es sich herum, dass das illegale Wetten in Wien keinen Platz hat“, so Sima. „Mein Dank gilt allen, die uns im Kampf gegen illegales Wetten in der Stadt tatkräftig unterstützen, allen voran der Wiener Polizei, der Gruppe für Sofortmaßnahmen, der MA 36 und der MA 59“,
so Sima. Alleine im letzten Jahr wurden im Rahmen der 10 gemeinsamen Schwerpunktaktionen von Stadt Wien und der Landespolizeidirektion Wien 96 Lokale überprüft. 9 davon wurden behördlich gesperrt. Insgesamt wurden 116 Wettautomaten und technisches Equipment sowie rund 36.000 Euro an Bargeld beschlagnahmt. Außerdem wurden 54 Anzeigen und 5 Organmandate der MA 59 (Marktamt) gelegt. Eine Person wurde festgenommen.
Hintertür für Wettanbieter im Ausland geschlossen
Ein großer Erfolg gegen illegales Wetten ist das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts: Es besagt, dass alle Wettanbieter, die in Wien Wetten anbieten, auch eine landesrechtliche Genehmigung benötigen – ganz egal wo auf der Welt sie ihren Firmensitz haben, ob in Malta oder Zypern oder sonst wo:
„Die bisher gängige Praxis, ohne landesrechtliche Genehmigung, Wetten in Wien vom Ausland aus zu vermitteln, ist demnach illegal“,
so Umweltstadträtin Ulli Sima. Anlass war der Fall eines bekannten Wettunternehmens, das in Wien Wetten vermittelt hat, dessen Wettanbieter aber im Ausland saß und keine landesrechtliche Genehmigung besaß.
Eckpunkte des Wiener Wettengesetzes – strenger Jugendschutz
Das Verbot des Kleinen Glückspiels im Jänner 2015 führte zunehmend zu einer Verlagerung vom Glückspiel auf Sportwetten. Neue Wettlokale schossen damals wie „Schwammerl aus dem Boden“ – ohne die erforderlichen landesrechtlichen Genehmigungen. Die Stadt reagierte auf diese negative Entwicklung rasch mit dem neuen Wettengesetz mit strengerem Jugend- und SpielerInnenschutz. Das neue Gesetz löste das 100 Jahre alte aus dem Jahr 1919 ab, es brachte strenge Vorgangsweisen gegen illegale Wettlokale und strikte Sanktionen bei Verstößen. Zugleich wurde auch die Besteuerung der Wettterminals neu geregelt, seither werden pro Wettterminal 350 Euro pro Monat eingehoben.
Neben den strengen und vermehrten Kontrollen wurden im neuen Wettengesetz der Stadt Wien folgende Verschärfungen und Neuregelungen festgeschrieben:
- Strenger Jugendschutz: Wetten erst ab 18 Jahren
- Livewetten sind nur mehr auf End- und Zwischenergebnisse erlaubt (z.B. beim Fußball nur Halbzeitstand und Endstand), „betrugsanfällige“ Wetten wie etwa: „Wann gibt es die nächste gelbe Karte oder den nächsten Eckball“ etc. nicht mehr möglich
- Wetten auf aufgezeichnete Sportereignisse sind verboten
- Wett-Terminalabgabe 350 Euro pro Gerät und Monat
- Strengere Voraussetzungen für Betreiber (Bonitätsauskunft, Strafregisterauszug, Wettreglement, Warnsystem)
- Bei Einzelaufstellungen (z.B. in Tankstellen und Gastronomiebetrieben) strengere Regelung: max. Wett-Einsatz 50 Euro, keine Wertkarten
- Gutachten erforderlich, dass Gerät dem Gesetz entspricht
- Ausweispflicht
- Selbstsperre möglich
- Betreiber müssen Mitarbeiter im Umgang mit Spiel- und Wettsucht schulen
- Lizenzentzug wenn illegales Glückspiel betrieben wird
- Bei zweimaligem Übertreten des neuen Gesetzes oder des Jugendschutzgesetzes wird die Genehmigung entzogen
- Maßnahmen zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung
- Mindeststrafen auf 2.200 Euro pro Automat erhöht
- Bei Wetteinsätzen ab € 1.000 und Gewinnen ab € 2.000 ist die Identität sowie Höhe von Einsatz und Gewinn im Wettbuch festzuhalten (gem. 4. Geldwäsche-Richtlinie).
- WettunternehmerInnen (BuchmacherIn, TotalisateurIn, VermittlerIn) müssen Kontrollen zur Risikominimierung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchführen.
- Bestimmten Transaktionen (etwa mit politisch exponierten Personen) ist besondere Aufmerksamkeit durch die WettunternehmerInnen zu widmen.
- Verschärfung des Datenschutzes durch Umsetzung der seit 2017 gültigen Datenschutz-Grundverordnung.
- Bereits das äußere Erscheinungsbild eines Lokals als Wettbüro/Wettlokal führt zu einer Bewilligungspflicht als Wettbüro bzw. Wettlokal. (Anm.: Dies wurde notwendig, da Wettbüros vermehrt dazu übergegangen sind, nur mehr die Übertragung von Sportveranstaltungen jedoch nicht den Abschluss von Wetten oder die Vermittlung von WettkundInnen anzubieten. Sie liefern quasi nur das Wettambiente, der Abschluss der Wetten erfolgt dann aber online – beispielsweise über das private Smartphone des Spielers).
- Die erstmalige Bewilligung als WettunternehmerInnen (BuchmacherIn, TotalisateurIn oder VermittlerIn) wird auf drei Jahre begrenzt.
- Bei Verstoß gegen die Zutrittskontrollen kann für jedes Wettlokal ein biometrisches Kontrollsystem verlangt werden.
- Strenge Vorgaben für die Wettunternehmer im Hinblick auf Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den Behörden streng überwacht.
Strenge Kontrollen mit Erfolg
Das strenge Vorgehen und die intensiven, unangekündigten Kontrollen der Abteilung für Sofortmaßnahmen und der MA 36 der Stadt Wien gemeinsam mit Exekutive und Finanzpolizei zeigen breite Wirkung:
„Das Gesetz wirkt sich sehr positiv aus, die Entwicklungen sind erfreulich. Ganze Straßenzüge verändern ihr Gesicht, Geschäfte und Gastronomie entstehen dort, wo früher nur düstere Wettlokale zu finden waren. Die Anrainerinnen und Anrainer schätzen die Entwicklung und wir werden unseren Weg konsequent weitergehen. Zum Schutz der Jugendlichen und Spieler und im Sinne des Stadtbildes“,
so Sima abschließend.
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