Spielerklage gegen Online-Plattformanbieter erfolgreich – Über 28.000 Euro zugesprochen wegen Nichtigkeit der Verträge – Anwalt: Zahlreiche Spielerklagen anhängig.
Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nicht nur die Plattform Bet-at-Home als Glücksspielanbieter ohne Lizenz in Österreich eingestuft. Auch die Online-Plattform Pokerstars – betrieben von TSG Interactive Gaming Europe Ltd. in Malta – verfüge über keine nationale Glücksspiellizenz in Österreich, biete aber auf der von ihr betriebenen Homepage hier Online-Glücksspiele an. Die dort vom Kläger verspielten Gelder, über 28.000 Euro, müsse das Unternehmen daher zurückerstatten.
Dies geht aus einem Urteil des OGH (Juni 2021, 9 Ob 20/21p) hervor. In dem Fall vertrat die Kanzlei G&L Rechtsanwälte (Gottgeisl & Leinsmer) in Wien einen Mandanten, der in einem Zeitraum von 2014 bis 2019 in Summe über 28.000 Euro beim Online-Poker verlor – und nun von den österreichischen Gerichten wieder zugesprochen bekam. Denn der Pokerspiel-Anbieter hatte gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen und auch gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wiens Rechtsmittel erhoben – letztlich erfolglos. Da die Beklagte über keine Konzession für Glücksspiel in Österreich verfügt, sind die mit dem Kläger geschlossenen Verträge nichtig. Der Kläger kann die Einzahlungen – abzüglich der Auszahlungen – daher von der Beklagten zurückfordern.
Anwalt Karim Weber von der Kanzlei G&L erklärt gegenüber der APA, dass auch ein Urteil auf Rückerstattung des Geldes gegen einen Anbieter in Malta exekutiert werden könne – entweder direkt in Malta oder bei einem Drittschuldner, etwa einem Zahlungsdienstleister, wo der Glücksspielanbieter ein Guthaben habe. Das heißt, auch wenn sich ein internationaler Anbieter weigere, ein Urteil eines österreichischen Gerichts zu befolgen, gebe es Wege zum zugesprochenen Geld zu kommen.
Zahlreiche Spielerinnen und Spieler wollen ihr Geld von Online-Plattformen zurückbekommen, alleine seine Kanzlei vertrete rund 2.000 Spielerklagen, erläutert Anwalt Weber. Darunter seien auch zahlreiche weitere Klagen gegen Pokerstars. Denn nicht nur Online-Casinos, sondern auch Online-Pokeranbieter fallen in Österreich unter den Glücksspielbegriff. Es kommt darauf an, ob Gewinn und Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen. Anders ist die Lage bei Sportwetten, die in Österreich nicht als Glücksspiel gelten, also nicht so streng geregelt sind. Das gilt auch für Online-Sportwetten.
Online-Glücksspiel ist in Österreich nur dem teilstaatlichen Casinos-Austria-Konzern mit seiner Plattform win2day.at erlaubt. Dass sich Anbieter wie Pokerstars auf eine Lizenz etwa aus Malta berufen, entspreche nicht dem österreichischen Glücksspielrecht, so die heimischen Gerichte.
Quelle:
- OGH-Urteil gegen Pokerstars: Keine Glücksspiellizenz in Österreich, APA-DeFacto, 21.10.2021