Weitergabe an Aktionäre über eine Dividende oder einen Aktienrückkauf möglich
München – Der Online-Lotterieanbieter Zeal Network aus London hat den Steuerstreit mit dem deutschen Fiskus endgültig gewonnen und bekommt nun nach eigenen Angaben 56 Mio. Euro vom Finanzamt zurück. Der Bundesfinanzhof in München, das höchste deutsche Steuergericht, habe ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Hannover zu Gunsten der britischen Tochter mylotto24 Ltd. bestätigt, teilte der Betreiber von „Tipp24“ und „Lotto24“ am Freitag in Hamburg mit.
In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob auf sogenannte Zweitlotterien, wie sie mylotto24 veranstaltet hatte, in Deutschland Umsatzsteuer fällig wird. Zeal hatte 2020 einen Teil der vom Finanzamt Hannover-Nord geforderten Steuern hinterlegt und erwartet das Geld nun in den nächsten Wochen einschließlich Zinsen zurück.
Damit habe Zeal nun 56 Mio. Euro in der Kassa, über deren Verwendung der Vorstand nun beraten werde. „Wir werden prüfen, inwieweit ein Einsatz dieser Mittel in den nächsten Jahren für operative Zwecke, einschließlich des Geschäftsausbaus, sinnvoll ist“, hieß es in der Mitteilung. Aber auch eine Weitergabe an die Aktionäre über eine Dividende oder einen Aktienrückkauf sei möglich. Die Aussicht darauf trieb die Zeal-Aktie im deutschen Kleinwerteindex SDAX am Freitag um 6,7 Prozent nach oben.
Zweitlotterien sind praktisch Wetten auf den Ausgang von Lotterien. Die Veranstalter agieren in Deutschland rechtlich in einem Graubereich, weil die staatlichen Lotterien ein Monopol besitzen. Zeal war deshalb 2019 aus dem Geschäft ausgestiegen und hatte sich auf die Online-Vermittlung offizieller deutscher Tippscheine konzentriert.
Quelle:
- „Tipp24“-Betreiber Zeal bekommt 56 Mio. Euro Umsatzsteuer zurück, defacto.at, 12.08.2022