In Kooperation mit Detektei GmbH

Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
Startseite / Aktuell / Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber illegalen Lotteriewetten nicht schutzlos

Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber illegalen Lotteriewetten nicht schutzlos

Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Public domain, via Wikimedia Commons / Bild © Dietmar Rabich, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons (Ausschnitt)

WestLotto fördert juristische Arbeit zu Online-Glücksspiel: Illegale Lotteriewetten unterlaufen demnach jeden Verbraucherschutz – und doch sind die Spielteilnehmenden an den unerlaubten Glücksspielen nicht schutzlos.

Als staatlicher Lotterieanbieter unterstützt und fördert WestLotto die wissenschaftliche Forschung in Glücksspiel. Ein Hauptaugenmerkt liegt dabei auf der Forschung zu verantwortungsvollem Spiel und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher: Wie kann effektiver Verbraucherschutz gelingen? Wie können Spielteilnehmende vor unerlaubten Angeboten geschützt werden? Wie können Sie im Zweifelsfalle Ihre Rechte durchsetzen?

Mit diesen Fragen hat sich der Jurist Dr. Patrick Kemper in seiner von WestLotto geförderten Dissertation unter dem Titel „Verbotenes Online-Glücksspiel und verbotene Zahlungen“ auseinandergesetzt. Im besonderen Fokus dabei: illegale Lotteriewetten. In seiner in Deutschland bislang einmaligen wissenschaftlichen Aufarbeitung kommt Patrick Kemper zu dem eindeutigen Schluss: Bei illegalen Angeboten wie Lotteriewetten, die ohne deutsche Veranstaltererlaubnis ausgespielt werden, ist Verbraucherschutz praktisch nicht gegeben. Die Lotteriewetten, oftmals auch Zweitlotterien genannt, seien vielmehr nicht genehmigungsfähige Wetten und für die illegalen Anbieter ergeben sich massive Strafbarkeitsrisiken.

Sämtliche geschlossenen Spielverträge mit diesen Anbietern sind laut Kemper nichtig. Die gute Nachricht für Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmer: Aus der Nichtigkeit besteht gemäß Kemper potenziell ein Anspruch auf Rückforderung der geleisteten Einsätze. Dies erkennen wie bereits beim Online-Casino-Spiel zunehmend auch Gerichte an und urteilen unter Anwendung des Bereicherungsrechts zugunsten der Spielteilnehmenden.

„Die Arbeit von Dr. Patrick Kemper ist wegweisend für die wissenschaftliche Betrachtung der illegalen Lotteriewetten und verbotenen Online-Glückspiele. Demnach stellen diese zwar Spielformen eine grundlegende Missachtung des Verbraucherschutzes dar und alle Spielverträge können als nichtig bewertet werden. Zugleich ergeben sich für die Spielerinnen und Spieler daraus laut Kemper aber potenzielle Ansprüche. Verbraucherinnen und Verbraucher sind gegenüber illegalen Lotteriewetten also nicht schutzlos“,

Christiane Jansen, Geschäftsführerin WestLotto.

Kein Anspruch auf Gewinnauszahlung bei illegalen Lotteriewetten

Allerdings ergibt sich für die Spielteilnehmenden nach Kemper kein Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns – egal, ob sie wussten, dass es sich um ein illegales Angebot handelt oder nicht. Unter Umständen machen sich auch die Spielteilnehmenden wegen der Beteiligung an einem illegalen Glücksspiel sogar strafbar – wenn sie Kenntnis von der Illegalität des Angebots hatten.

Ein massives Strafbarkeitsrisiko besteht laut Kemper in jedem Fall für die Anbieter von unerlaubten Lotteriewetten und illegalen Online-Glücksspielen. Sämtliche Einnahmen, die Anbieter aus der Veranstaltung unerlaubter Online-Glücksspiele erwirtschaften, können demnach in einem Strafverfahren durch ein Gericht eingezogen werden, sofern verantwortliche Personen wegen der Unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels rechtskräftig verurteilt worden sind.

„Umso dringender sind Glücksspielaufsichten und Vollzugsbehörden gefordert, die Regelungen konsequent umzusetzen und Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesen Angeboten damit zu schützen“,

sagt WestLotto-Geschäftsführerin Christiane Jansen.

Zahlungsdienstleister und Provider mit entscheidender Rolle

Aus der aktuellen Rechtsprechung ergibt sich zudem: Verantwortliche Personen bei Online-Glücksspielanbietern können sich nicht mehr ohne Weiteres darauf berufen, dass die Rechtslage bezüglich ihrer geschäftlichen Aktivitäten unklar sei und sie damit schuldlos in einem so genannten Verbotsirrtum handeln, der eine Verurteilung ausschließt.

Dr. Patrick Kemper hebt in seiner Arbeit zudem die zentrale Rolle der Zahlungsdienstleister hervor und beleuchtet die „Dreiecksbeziehung“ zwischen Spielteilnehmenden, Online-Glücksspielanbietern und Zahlungsdienstleistern genau. Diesen kommt demnach eine entscheidende Rolle im Kampf gegen illegales Glücksspiel zu. Damit untermauert Kemper juristisch eindeutig die aktuell auch seitens der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verfolgte Linie. Demnach sollten Zahlungsdienstleister Zahlungsströme im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel aktiv blockieren (sogenanntes Payment-Blocking) – und müssen im Zweifelsfalle selbst mit Zwangsgeld und Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren rechnen. Mögliche verwaltungsrechtliche Verfahren sieht die GGL auch für Internet-Service-Provider vor, setzt hier zunächst aber darauf, dass das IP-Blocking zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote im Internet in Kooperation erfolgt.

Blacklist als klare Grundlage für Handhabungen

Die GGL übernimmt von Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ab 1. Januar 2023 auch die Veröffentlichung der amtlichen Whitelist, auf der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt sind, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag verfügen. WestLotto setzt sich seit langem zusätzlich zur Whitelist auch für die Einführung einer Blacklist mit zweifelsfrei illegalen Anbietern ein, um Zahlungsdienstleistern und Banken sowie Internet-Providern eine klare Liste für Payment Blocking und sowie IP-Blocking an die Hand geben zu können.

Quelle:

Das könnte Sie auch interessieren

Studie: 5,7 Milliarden US-Dollar auf dem britischen Glücksspielschwarzmarkt gesetzt

Eine Studie des britischen Betting and Gaming Council (BGC) hat ergeben, dass 4,3 Milliarden Pfund …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert