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BMF / Illegales Glücksspiel: 750.000 Euro Strafen durch Finanzpolizei Anfang 2024

Finanzminister Dr. Markus Brunner, LL.M., Bild © BMF / Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner, MLS, Bild © BMF PD / Finanzpolizei, Bild © BMF via flickr CC BY 2.0 (Ausschnitt)

Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung hat im ersten Quartal 2024 im Kampf gegen Abgabenhinterziehung und Sozialbetrug knapp 15.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in rund 7.100 Betrieben überprüft. Das hatte fast 2.100 Strafanträge mit einer Gesamtstrafhöhe von mehr als 4,8 Mio. Euro zur Folge. Die meisten Vergehen betreffen Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (872) gefolgt von Schwarzarbeit (787) sowie dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (410). Im Bereich des illegalen Glücksspiels wurden knapp 750.000 Euro an Strafen verhängt. Die Entwicklung bei den Scheinunternehmen ist weiterhin problematisch – hier soll mit einem neuen Betrugsbekämpfungsgesetz für Abhilfe gesorgt werden.

„Die Finanzpolizei rückt regelmäßig zu gezielten Kontrollen aus, um die finanziellen Interessen der Republik zu wahren und gegen Abgaben- und Sozialbetrug, Schwarzarbeit sowie illegales Glücksspiel rigoros durchzugreifen. Nur so können redliche Unternehmen geschützt werden. Zudem stärken wir mit dem sich gerade in Begutachtung befindlichen Betrugsbekämpfungsgesetz den fairen Wettbewerb und kämpfen gegen Scheinunternehmen. Damit geben wir der Finanzpolizei ein neues Werkzeug im Kampf gegen schwarze Schafe“,

so Finanzminister Magnus Brunner.

Im ersten Quartal dieses Jahres wurden die höchsten Strafen in Summe in Wien (1,2 Mio. Euro) gefolgt von Niederösterreich (1 Mio. Euro) sowie Oberösterreich (660.000 Euro) beantragt. In absoluten Zahlen erfolgten die meisten Strafanträge in Wien (570) vor Oberösterreich (339) und Niederösterreich (301).

Auch der Kampf gegen das illegale Glücksspiel wird von der Finanzpolizei unvermindert fortgeführt. So wurden im ersten Quartal 42 Kontrollen durchgeführt, was 32 Strafanträge mit einer Gesamtstrafhöhe von rund 750.000 Euro zur Folge hatte. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vergleichszeitraum aus dem Vorjahr (1. Quartal 2023: 492.000 Euro), was vor allem auf mehrere Großfälle im Raum Salzburg zurückzuführen ist.

Weiterhin problematisch ist die Entwicklung im Bereich der Scheinunternehmen. So wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres bereits 39 Scheinunternehmen identifiziert – im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 28. Bei den Entsendungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Ausland konnte erstmals eine Trendwende festgestellt werden: Waren es im ersten Quartal 2023 noch rund 54.600 Entsendungen, so liegt man heuer bei knapp 47.150.

Neues Betrugsbekämpfungsgesetz stärkt Kampf gegen Scheinunternehmen

Derzeit befindet sich ein neues Betrugsbekämpfungsgesetz in Begutachtung, um noch effektiver gegen die verschiedenen Betrugsszenarien, insbesondere Scheinunternehmen, vorgehen zu können. Im Fokus stehen die Förderung der Steuergerechtigkeit und die Bekämpfung von Steuerbetrug sowie die Stärkung der Rechtssicherheit und der Schutz der redlichen Wirtschaft vor illegalen und wettbewerbsverzerrenden Handlungen.

Als effektive Maßnahme gegen Scheinunternehmen wird neben weiteren Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz auch eine Sanktion für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen normiert. Mit der Einführung dieser neuen Finanzordnungswidrigkeit (und einer vorgesehenen Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro) ist aufgrund der Kurzlebigkeit der meisten Scheinunternehmen und damit einhergehender fehlender Greifbarkeit von Verantwortlichen und Vermögenswerten ein zeitnahes und wirksames Vorgehen gewährleistet.

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