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Vereinigte Arabische Emirate vergeben erste Lotto-Lizenz

© Bild von Jacqueline Schmid auf Pixabay (Ausschnitt)

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind für ihre harte Haltung gegenüber dem Glücksspiel bekannt. Nun hat das Land seine rigide Politik gegenüber dem Geldspiel etwas gelockert. Am Wochenende wurde bekannt, dass die Regierung der Emirate die landesweit erste Lotto-Lizenz vergeben hat.

Die Glücksspielbehörde GCGRA verkündete am Sonntag die bahnbrechende Neuerung. Demnach wurde dem in Abu Dhabi beheimateten Unternehmen The Game LLC eine Lizenz zum Angebot von Lotto-Produkten für die Emirate erteilt.

Behördenchef Jim Murren erklärte in einer Pressemitteilung:

Der Start der Lotterie ist ein entscheidendes Ereignis. Er markiert nicht nur die Schaffung eines disziplinierten, erstklassigen Regulierungsrahmens für Lotterieaktivitäten, sondern unterstreicht auch unser Engagement für ein sicheres und bereicherndes kommerzielles Glücksspielumfeld in den VAE.

Der Anbieter wird künftig unter dem Namen UAE Lottery firmieren. Er ist berechtigt, Lotteriespiele und nicht näher definierte „andere Spiele“ anzubieten. Inwieweit damit auch Casino-Spiele gemeint sein könnten, wurde nicht erwähnt.

Neue rechtliche Rahmenbedingungen

Um die Voraussetzungen für die erste Lotto-Lizenz der Emirate zu schaffen, habe die GCGRA einen entsprechenden rechtlichen Rahmen geschaffen. Dieser solle nach ihren Angaben einen regulierten kommerziellen Glücksspielsektor gewährleisten.

Vorrangige Ziele seien dabei, den Verbraucherschutz und die Achtung der legitimen Interessen aller Beteiligten zu sichern. Um dies zu erreichen, werde der künftige Betreiber zu umfassender Transparenz und Rechenschaftspflicht verpflichtet.

Die Behörde betonte zugleich, dass die Lotto-Lizenz kein Freifahrtschein für anderes Glücksspiel in den Emiraten darstellen wird. Sie erklärte, dass der Betrieb von kommerziellem Glücksspiel weiterhin illegal ist.

Zugleich warnte sie mögliche Betreiber. Wer durch die Organisation von illegalem Glücksspiel gegen das Gesetz verstoße, müsse auch weiterhin mit schweren Strafen rechnen.

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