Mag. Timo Gerersdorfer ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger und hat Prof. Gert Schmidt vertreten.
Kommentar von RA Mag.Timo Gerersdorfer:
Gestern wurden mein Mandant Prof. Gert Schmidt und ein mitangeklagter Unternehmensberater vor dem OLG Wien (Oberlandesgericht Wien) freigesprochen. Dieser Freispruch ist rechtskräftig.
Das OLG hat in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass das Verhalten meines Mandanten und des Zweitangeklagten nicht strafbar war. Es lag keine versuchte Bestimmung zu einer Falschaussage vor. Aussagen können nur zu Sinneswahrnehmungen gemacht werden. Subjektive Wertungen oder Rechtsmeinungen sind daher nie tatbildlich.
Die Staatsanwaltschaft Wien hätte daher nie Anklage erheben dürfen, das Landesgericht für Strafsachen Wien hätte schon im ersten Rechtsgang freisprechen müssen, das Oberlandesgericht Wien hat es nun mit dem gestrigen Freispruch korrigiert.
Rechtsanwalt Dr. Niki Haas hat den Zweitangeklagten vertreten.
Bitte lesen Sie mehr über die Hintergründe: