Der erstinstanzliche Falschaussage-Schuldspruch für den Chef der Onlineplattform EU-Infothek, Gert Schmidt, wurde aufgehoben.
Im Rahmen der Ibiza-Affäre war im Mai vorigen Jahres ein viel beachtetes Strafverfahren über die Bühne gegangen. Gert Schmidt, Betreiber der Onlineplattform EU-Infothek und Lobbyist des Glücksspielkonzerns Novomatic, wurde beschuldigt, eine Auskunftsperson des Ibiza-U-Ausschusses zu einer falschen – nämlich Novomatic-freundlichen – Aussage gedrängt zu haben. Der Prozess endete mit einer Verurteilung. Doch diese hielt einer Überprüfung nicht stand.
Hatte Schmidt noch in erster Instanz, im Straflandesgericht Wien, wegen versuchter Bestimmung zur Falschaussage neun Monate Haft „ausgefasst“ (die Strafe war bedingt, also auf Bewährung, verhängt worden), so wendete sich nun das Blatt: Ein Drei-Richter-Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Wien entschied in zweiter Instanz auf einen – rechtskräftigen – Freispruch. Auch der im Vorjahr mitverurteilte Unternehmensberater V. (er hatte ein Jahr bedingte Haft erhalten) darf sich nun über einen Freispruch freuen.
Ursprünglich war den Männern angelastet worden, sie hätten dem als U-Ausschuss-Zeugen geladenen früheren Novomatic-Geschäftspartner Peter Barthold (dieser war übrigens in den 1970-er-Jahren Tormann beim SK Rapid) angeboten, beim Abwickeln eines Privatkonkurses zu helfen. Auch eine monatliche Finanzspritze von 6000 Euro soll in Aussicht gestellt worden sein. Barthold ließ sich aber damals (September 2020) nicht beeinflussen, sodass die Aktivitäten von Schmidt und V. ins Leere gingen (und laut OLG auch strafrechtlich irrelevant waren).
Zur Erinnerung: Die Novomatic war im Ibiza-Video von Heinz-Christian Strache erwähnt worden, mit den Worten: „Novomatic zahlt alle.“ Das Unternehmen hatte dies zurückgewiesen. Das Bekanntwerden des Videos hatte das Ende der schwarz-blauen Bundesregierung besiegelt.
»Die Staatsanwaltschaft Wien hätte nie Anklage erheben dürfen.«
Timo Gerersdorfer
Rechtsanwalt von Gert Schmidt
Schmidts Anwalt Timo Gerersdorfer erklärte auf „Presse“-Anfrage: „Das Oberlandesgericht Wien hat in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass das Verhalten meines Mandanten und des Zweitangeklagten nicht strafbar war. Es lag keine versuchte Bestimmung zu einer Falschaussage vor.“ Eine solche setze „eine unwahre Aussage über Tatsachen“ voraus.