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Ibiza-Untersuchungsausschuss, dessen Auskunftsperson Peter Barthold: Zwei rechtskräftige Urteile erhellen die Hintergründe

KR Peter Barthold, Bild © Apa, Georg Hochmuth / Dr. Stephanie Krisper, Bild © Parlamentsdirektion, Photo Simonis / Der Justizpalast, Sitz des Oberlandesgerichts, Bild © Gugerell, CC0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt)

Im Mai 2019 startete EU-Infothek mit der Ibiza-Affäre und nannte als erstes Medium die verantwortlichen Personen.

Bis zum Herbst 2024, also mehr als 5 Jahre, mussten EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt investigative Enthüllungen zur Ibiza-Affäre auch juristisch verteidigen. Mehr als ein Dutzend zum Großteil von Julian Hessenthaler erstatteter Anzeigen und Klagen wurden erfolgreich abgewehrt.

Zwei bedeutende Prozesse – ein Zivilprozess beim Handelsgericht Wien aufgrund einer Klage der NEOS bzw. der Abgeordneten Frau Dr. Stephanie Krisper und ein Strafverfahren – wurden nunmehr endgültig und rechtskräftig ausjudiziert.

Mit sehr hohem Aufwand, sowohl finanziell und vom Arbeits- und psychischen Einsatz her gesehen, musste EU-Infothek bzw. Prof. Gert Schmidt Angriffe aus dem Ibiza-Sympathisanten-Umfeld abwehren.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die sehr aussagekräftigen Urteile, einerseits jenes des OLG Wien mit dem Freispruch für Gert Schmidt und jenes aus dem Medienprozess mit den NEOS bzw. der Abgeordneten Frau Dr. Stephanie Krisper.

Die ausführlichen Begründungen der hohen Gerichte erlauben einen tiefen Blick in die Vorgehensweise jener Kräfte, welche in Österreich investigativen Journalismus und somit Aufklärung mit beachtlichen Mitteln bekämpfen.

Ein weiteres Urteil – ebenfalls aus den Ibiza-Enthüllungen entstanden – ist jenes des Obersten Gerichtshofes in der Sache RA Dr. Ramin Mirfakhrai gegen Omnia Online Medien GmbH; auch hier musste EU-Infothek bzw. Gert Schmidt aufwändig bis zum Obersten Gerichtshof um das Recht kämpfen.

Zusammengefasst lassen diese Urteile den eindeutigen Schluss zu, dass Österreichs Gerichte verlässlich rechtsprechen, viel Energie und Einsatz werden den Angegriffenen sehr wohl abverlangt.

Als Betroffener darf man als Schlusssatz eine Erkenntnis hinzufügen: „Gott ist gerecht“.

Ehrlichen, demokratischen Dank an alle, die zum Sieg der Gerechtigkeit mitgewirkt haben.

Bitte lesen Sie nachstehende Urteile:

Urteil OLG Wien zu 23 Bs 329/23k vom 03.10.2024 – Strafprozess gegen Prof. Gert Schmidt

Urteil HG Wien zu 11 Cg 87/20m vom 21.04.2024 – Klage NEOS vs. Omnia Online Medien GmbH (EU-Infothek / Prof. Gert Schmidt)

Urteil OGH Wien zu 6 Ob 80/20p vom 15.03.2021 – Klage Dr. Ramin Mirfakhrai vs. Omnia Online Medien GmbH

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