In Tirol wurde vor einigen Tagen in Bezug auf illegales Automaten-Glücksspiel ein wenig „Geschichte“ geschrieben:
Das Strafamt der Landespolizeidirektion hat in Innsbruck eine „Marken“-Tankstelle vorübergehend geschlossen – wegen fortgesetztem illegalem Automaten-Glücksspiel.
Der uneinsichtige Pächter ist an die falschen geraten: gesetzeskonform hat der zuständige Leiter des Strafamtes, Dr. FLORIAN GREIL, den GESAMTEN Tankstellen-Betrieb geschlossen.
Dieses völlig richtige, beherzte Vorgehen des Dr. Florian Greil ist in GANZ ÖSTERREICH nunmehr das beste Zeichen, wie dem illegalen Automaten-Glücksspiel RICHTIG begegnet wird: das Glücksspielgesetz sieht in aller Klarheit bei wiederholtem Verstoß die Betriebsschließung vor.
Betriebsschließungen werden leider viel zu selten durchgeführt. Damit könnte jetzt Schluss sein: Tirol zeigt, wie es funktioniert.
Die HAFTUNG des gesamten Betriebes, des Hauseigentümers, des Vermieters, in welchem illegales Glücksspiel betrieben wird, sollte ab sofort bei JEDEM einzelnen Standort mit illegalen Automaten geprüft und möglichst herangezogen werden.
Hier, in Tirol, traf es einen KONZERN, und das ist „gut so“: Dieser hat sofort reagiert und entsprechende Maßnahmen gesetzt, dass sich dies nicht wiederholt.
Die immer wieder geäußerte „Ausrede“, wir „wissen nicht, wem der Automat gehört, wir kennen den Betreiber nicht“ wird, wenn das positive Beispiel Innsbrucks österreichweit umgesetzt wird, künftig WENIG nutzen.
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