Spieler-Info.at hat namhafte Juristen gebeten, ihre Expertisen zum genannten OGH-Entscheid zu erstellen.
Einen besonderen Schwerpunkt bildete die Frage, ob nunmehr Spieler, welche der Auffassung sind, dass sie Bezug nehmend auf die vorliegende OGH-Judikatur eine Möglichkeit zu einer „ähnlichen“ Klage haben, Chancen auf eine erfolgreiche Klagsführung hätten.
Die gegenständliche juristische Auseinandersetzung ist kompliziert, ebenso juristisch kompliziert fallen auch die Erläuterungen der Juristen über das OGH-Urteil aus.
Spieler-Info.at konzentriert sich deshalb auf für die Konsumenten/Spieler wichtige Frage:
„Wenn ich vor vielen Jahren auf einem Novomatic-Gerät in Wien gespielt habe, kann ich erfolgversprechend Spieleinsätze per Klage zurückfordern?“
Hier – auszugsweise – die entsprechende Expertise der Rechtsanwälte mit großer Erfahrung das österreichische Glücksspielgesetz betreffend:
„Auf Basis der vorliegenden Urteile können allerdings nicht AUTOMATISCH auch andere Spieler (an anderen Automaten anderer Rechtspersonen) die Erstattung allfälliger Verluste einfordern.
Diese hätten in einem allfälligen Prozess sämtliche Anspruchsvoraussetzungen zu behaupten und soweit sie die Beweise tragen auch unter Beweis zu stellen.
Insbesondere müssten sie den Beweis führen, an welchen Automaten sie angeblich gespielt haben und dass bei diesen Automaten – siehe vorliegende Judikatur – die Bestimmungen des GSpG nicht eingehalten worden seien. Darüber hinaus obliegt den Spielern grundsätzlich auch die Beweisführung in Hinblick auf die Schadenshöhe.“
Wegen der Komplexität der Materie ist für jeden Spieler, der der Auffassung ist Forderungen geltend zu machen, eine umfangreiche rechtliche Beratung durch sachkundige Anwälte sinnvoll.
Keinesfalls sollten Spieler leichtsinnig mit Geschäftemachern zusammenarbeiten und damit möglicherweise mit hohen Kosten dastehen.