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NOVOMATIC: Klagsabweisung in der „Causa Barthold“ bestätigt

Der Justizpalast in Wien, Sitz des Oberlandesgerichts. Foto © Gugerell/Wikipedia

OLG Wien findet klare Worte und schmettert die Berufung von Barthold ab.

In der Causa Barthold hat nun auch das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien, Zahl: 15 R 99/17i) in zweiter Instanz eine klare Entscheidung getroffen. Da die Aussagen von Peter Barthold vage, widersprüchlich und unglaubwürdig gewesen sind, hat das OLG Wien Peter Barthold in allen Punkten eine deutliche Abfuhr erteilt. Die Abweisung der Klage gegen die NOVOMATIC AG auf Zahlung von EUR 751.184,97 (schließlich eingeschränkt auf EUR 517.843,75) ist damit bestätigt. Dies auch deshalb, weil Bartholds Argumentation nicht schlüssig gewesen ist. An mehreren Stellen verweist das OLG auf Widersprüchlichkeiten durch Barthold und bezeichnet dessen Aussagen als „vage“.

„Wie zu erwarten war, haben sich im Zuge des Verfahrens alle Vorwürfe und Behauptungen in Luft aufgelöst. Damit ist die Causa Barthold für uns erledigt“, stellt Bernhard Krumpel, Pressesprecher der NOVOMATIC AG, fest. Das Urteil spiegle auf 22 Seiten ganz klar die Absurdität und Substanzlosigkeit der Behauptungen durch Peter Barthold wieder. Die umfangreichen Verfahrenskosten werden nun von Peter Barthold eingefordert. Das OLG Wien hat ausgesprochen, dass eine ordentliche Revision gegen das Urteil nicht möglich ist. (Novomatic/APA/OTS)

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