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Dietrich Mateschitz-Gründung „Quo Vadis“, Novomatic und ein gewisser Herr Peter Barthold

Quo Vadis Veritas: „Wohin gehst du, Wahrheit?“ – Montage © Spieler-Info.

Ein Kommentar für Spieler-Info.at von Prof. Gert Schmidt.

Die Absicht des Red Bull Milliardärs und Medienmoguls (Servus -TV u.a.) klang hehr und vielversprechend: Mateschitz erklärte, es gehe ihm bei der Neugründung der „Quo Vadis Veritas“ – Stiftung, welche er mit einer Million Euro unterstützt, um eine NEUE, multimediale, öffentlich zugängige Rechercheplattform als publizistische Antwort auf die wuchernde Misstrauenskultur.

Ähnliche Plattformen gibt es bereits seit Jahren in den USA, in England und auch in der BRD.

Journalistische Größen, wie der Ex-„Presse“ und auch „nzz.at“ – Chefredakteur Michael Fleischhacker, aber auch der ehemalige Neos-Abgeordnete Niko Alm, und „Aufdecker“ – Journalist Rainer Fleckl (bis vor Kurzem bei NEWS, vorher beim KURIER) gingen gemeinsam mit einem Dutzend namhafter Mitarbeiter und Berater an Bord von „Quo Vadis“.

Im VORSTAND der Stiftung sitzen Mateschitz selber, Walter Bachinger und Volker Viechtbauer, beides langjährige Weggefährten des Milliardärs.

Besonders Rainer Fleckl freute sich auf Twitter: „Freue mich auf ein spannendes Projekt“ – mit gutem Grund.

Hohe Ideale: Die Figur der Justitia ziert das Emblem der Stiftung "Quo Vadis Veritas". Bild: Screenshot "Addendum".
Hohe Ideale: Die Figur der Justitia ziert das Emblem der Stiftung „Quo Vadis Veritas“. Bild: Screenshot „Addendum“.

Die Medienwelt erwartete somit zu Recht, dass die zu erwartenden, gründlich recherchierten Berichte dieser neuen Plattform eine Bereicherung für den Journalismus an sich, aber auch eine Unterstützung bei der aufwändigen täglichen Recherche zu schwierigen, komplexen Themen werden wird und damit auch den kostengeplagten Verlagen eine echte Hilfe bieten wird.

„Die Hoffnung stirbt zuletzt“, aber manchmal auch sehr RASCH!

Bereits einer der ersten großen, spannend auf eine ganze Woche mit täglichen Highlights aufgeteilten Berichte strotzt vor journalistischen „No Gos“, inhaltlichen Fehlern, mangelnder Recherche und triefender Einseitigkeit:

Dietrich Mateschitz wird daran KEINE Freude haben.

Diese Berichte von „Quo Vadis“ zum Thema „Glücksspiel in Österreich“ sind das genaue Gegenteil seiner Ankündigung über faire Recherche und solide Storys.  Nicht nur das: Diese Berichte unterstützen kritiklos Kommerzialrat Peter Barthold, welcher in Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt und der Korruptions-STA in Wien der schweren Erpressung gegenüber des NOVOMATIC-Konzerns in Höhe von 25 Millionen Euro beschuldigt wird.

Quo Vadis hat sich zu Recht, als mediale Marktnische, das schwierigste Gebiet des Journalismus ausgewählt: Tiefgreifende Recherche in komplexer Materie, mit zahlreichen, oft sehr mächtigen „Playern“. Dies passt exakt auf den Bereich „Österreichs Glücksspielindustrie“.

Es bedarf allerdings auch der gleichen, tiefen, gründlichen und fachmännischen EXPERTISE, um einem solchen umfangreichen und großartigen Thema gerecht zu werden. Diese Komplexität macht es notwendig, dass wir die ganze Geschichte von ANFANG an erzählen, denn nur mit diesem WISSEN ist zu verstehen, was hier, auf Quo Vadis, WIRKLICH passiert.

Die größte, weil auch folgenschwerste, ABISCHTLICHE UNTERLASSUNG durch „Quo Vadis“ zuerst:

Der für dieses Projekt „Glücksspiel“ auf der „Quo Vadis“ – Plattform verantwortliche Redakteur ist Rainer Fleckl.

Der GESAMTE Bericht über das Glücksspiel in Österreich befasst sich vordergründig mit diesem Gesamtkomplex. Sehr rasch wird aber klar, dass es sich um gezieltes „Novomatic-Bashing“ handelt, besonders im dazugehörigen, einstündigen TV-Bericht auf „Servus-TV“.

Hauptfigur ist Herr Kommerzialrat Peter Barthold, ehemals Fußballtrainer in Stockerau und bei Rapid, und seit Jahrzehnten FREUND des ehemaligen Sportreporters Rainer Fleckl, aber auch Freund des Ehemannes von Ex-GRÜNEN-Chefin Dr. Eva Glawischnig, Herrn Volker Piesczek.

Beide, insbesondere der Journalist Rainer Fleckl (bis vor einiger Zeit bei NEWS), aber auch Volker Piesczek (bis vor einiger Zeit beim TV-Sender PULS 4), sind für KR Peter Barthold sehr WICHTIG.

Mit ALLER DEUTLICHKEIT wird hier erklärt: Es ist unvorstellbar, dass beide Herren, Fleckl und Piesczek, vom wahren Tatplan des Peter Barthold bis jetzt wussten. Es muss selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass diese beiden Herren – wie viele andere Personen auch – von Barthold lediglich als „Helfer“ eingesetzt wurden, in deren guten Glauben, dem „armen Herrn Barthold“ zu „seinem Recht“ zu verhelfen.

Die absichtliche UNTERLASSUNG des Rainer Fleckl, weder bei seiner „Anti-Novomatic / Pro Barhold-Kampagne“ in NEWS (der News-Verlag hat sich später bei Novomatic SCHRIFTLICH entschuldigt) noch bei den Quo-Vadis-Berichten über BARTHOLD zu erklären, dass er KR Peter Barthold seit vielen Jahren zu seinen „guten Bekannten“ zähle, ist ein journalistischer Untergriff mit fatalen Folgen.

WESHALB Fleckl auf diesen sehr wichtigen Umstand nicht hingewiesen hat, weiß nur er selbst. Qualitätsmedien, wie z.B. der „Spiegel“, weisen Querverbindungen des berichterstattenden Verlages oder der betroffenen Journalisten penibel aus. Oder aber der Verlag / der Herausgeber / der Chefredakteur VERBIETET deren Involvierung in solch heikle Berichterstattung. Weil diese Querverbindung mit KR Barthold NICHT offengelegt wurde, bekam die gesamte Berichterstattung einen völlig falschen „Drall“. Nun könnte gesagt werden: „Ja, der Journalist kennt Barthold, aber deshalb bleibt er trotzdem objektiv“. Das wäre nur dann ein „kleines“ Argument, wenn es nicht die Video- und Tonaufnahmen über KR Peter Bartholds TAT-Plan zur Erpressung der Novomatic gäbe!

In diesen erdrückenden Beweisstücken wird von Peter Barthold explizit Rainer Fleckl und NEWS, aber auch Volker Piesczek als seine zentralen (unwissenden) Unterstützer genannt.

Spieler-Info.at. hat bereits mehrmals über den Fall „Peter Barthold / Novomatic“ berichtet: Archiv Spieler-Info.

Der Glücksspielkonzern als Opfer von Erpressungsversuchen. Bild © Novomatic.

Um die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft und des von dieser beauftragten BKA (Bundeskriminalamt) nicht zu gefährden, wurden bisher KEINE Details über diese BEWEISMITTEL und über den dort von Barthold SELBST (!) dargestellten Tatplan veröffentlicht.

Auch jetzt werden noch nicht alle Details veröffentlicht, jedoch der Leser soweit informiert, dass er sich ein Bild über die wahren Absichten des Peter Barthold machen kann.

Die echte Barthold-Story in Kurzform, so wie diese inhaltlich auch der STA vorliegt:

Nachdem das sogenannte „Kleine Glücksspiel“ in Wien mit 1.1.2015 verboten wurde, verlor KR Peter Barthold seine bisherigen Einnahmen von monatlich (!) etwa 200.000 Euro, welche ihm NACH Abzug der umsatzbezogenen Steuern und Partneranteile mehr als 15 Jahre lang verblieben. Einen kleinen Teil der in den letzten 15 Jahren (von etwa dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2014) als Roherlös in seinen drei Gastronomiefirmen verbliebenen gesamten Erlöse von ca. 36-40 MILLIONEN EURO hat Barthold „verbraucht“, einen Großteil dieses riesigen Betrages VERSPIELT. Peter Barthold war in der Szene als „narrischer Spieler“ auf Sportwetten bekannt, oftmals mit drei oder vier gleichzeitig abgegeben Wetten, alle jedoch unter Namen und mit Kundenkarten von Freunden. Jahrelang besuchte er jährlich ca. 130 Mal (!) das CASINO in BADEN, war dort „großer Gast“ mit „großem Bahnhof“.

Die CASAG verfügt über penible Aufzeichnungen der Besuche des Peter Barthold inklusive der pro Besuch gewechselten Gelder und seiner Spielverluste – auch mit Berechnungen, was der „Gast Barthold“ dem Casino an GEWINN brachte – nämlich MILLIONEN!

Nicht genug: Auch in den USA, in Las Vegas, war Barthold als „High-Roller“ im noblen WYNN-Casino registriert, auch in Casinos auf Kreuzfahrtschiffen.

Barthold selbst bestreitet bis heute – sowohl bei der STA als auch bei Bekannten – dass er ein Spieler sei – an und für sich das KLASSISCHE Bild eines pathologischen Spielers. Auch Alkoholiker streiten ab, nur einen Tropfen zu trinken. Barthold erklärt, dass er das Casino Baden nur zu „Geschäftsessen“ besucht hätte. Der Fußballer Wohlfahrt und mehrere Sportfreunde waren oft seine Begleiter im Casino Baden.

Nachdem Barthold sogar seine Firmenkassen leergefegt hatte und dort ewig lange KASSA-Bestände von fast zwei Millionen Euro aufschienen, ohne dass dieses BARGELD wirklich vorhanden war, schmiedete er Pläne, wie er an weiteres Geld kommen könnte, zumal die Automaten-Quellen ab 1.1.2015 nach 5-jähriger ÜBERGANGS-Frist trocken lagen.

In den ersten Tagen des Jahres 2015 erhielt er von der Novomatic-Gruppe ca. 1,7 Millionen Euro für den Wett-Kundenstock seiner drei Lokale in Wien. Dieses Geld wollte er ursprünglich zum Abdecken des Kassenminus in seinen Firmen einsetzen, es reichte aber nicht für seinen gewohnten Lebensrhythmus.

Bereits am 22.12.2014 teilte er seinem engsten Kreis mit, dass er nunmehr „in Kürze“ diese 1,7 Millionen Euro von Novomatic erhalten würde. Auf die Frage eines leitenden Mitarbeiters, wie es dann weitergehe, weil dann bekomme er sicherlich nichts mehr von Novomatic, bestätigte Barthold (Beweis liegt bei der STA), dass er nach Erhalt dieser 1,7 Millionen Euro KEINE weiteren Forderungen an Novomatic habe. Barthold fügte aber sofort hinzu, dass er nur den Eingang des Betrages abwarte, dann „werden die sich anschauen“… Dann fordere er nämlich 25 Millionen EURO von NOVOMATIC, diese benötige er für seinen Lebensabend. Für „den Graf“ sei dies ein Portogeld, aber mediale „Anschüttungen“ der Novomatic könnten dieser viel teurer kommen… es stünden doch Milliarden auf dem Spiel… die Konzessionen in Österreich, in ganz Europa und den USA!

Dann erklärte Peter Barthold – BEWEIS vorhanden und bei der STA vorliegend – detailliert seinen TAT-Plan zur Erpressung dieser 25 Millionen Euro.

Als Teil dieses Planes brachte dann Barthold am 18.3.2016 eine zivilrechtliche Klage gegen die Novomatic-Gruppe beim Landesgericht Wr. Neustadt ein.

Diese substanzlose Klage diente jedoch einzig und alleine dem Zweck, die Novomatic zu einer außergerichtlichen Zahlung – um rufschädigende mediale Berichterstattung zu vermeiden – zu nötigen. Sein damaliger Rechtsanwalt, Dr. Alfred Boran, strebte parallel mehrere „Vergleichsgespräche“ an. Es wurden auch strafrechtliche Konsequenzen angedroht, wenn Novomatic keine Zahlung zu leisten bereit sei. Nachdem diese „Vergleichsgespräche“ keinen Erfolg brachten, hat KR Peter Barthold am 30.9.2016 eine Sachverhaltsdarstellung an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) eingebracht.

Am 13.12.2016 hat nach intensiven Recherchen Spieler-Info eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verdachtes der Erpressung gegen Peter Barthold bei der STA Wiener Neustadt eingebracht, das Verfahren wurde dann an die Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten.

Die daraufhin erfolgte mediale Berichterstattung brachte einige Zeit NACH Einbringung der Sachverhaltsdarstellung auf Spieler-Info völlig NEUE BEWEISE über den TAT-Plan des Peter Barthold. Diese Unterlagen wurden dann anschließend ebenfalls der STA übermittelt. Einer dieser Beweise für das Vorliegen eines von langer Hand über Jahre hinweg geplanten Erpressungsversuches seitens KR Peter Barthold ist ein Video, in dem Peter Barthold freiwillig über sein Erpressungsvorhaben spricht und die einzelnen von ihm getätigten Schritte darlegt.

Bemerkenswert ist, dass dieses Video von Peter Barthold SELBST aufgenommen wurde! Der von Peter Barthold heimlich aufgenommene ehemalige Automatentechniker wurde von Peter Barthold zu einem Gespräch eingeladen.

Erstaunlich ist, dass Peter Barthold selbst NICHT im Besitz der gegenständlichen Videoaufnahme ist. Er hat sie zwar wissentlich aufgenommen, um sie allenfalls für seine Zwecke zu verwenden, hatte jedoch nicht die technischen Fähigkeiten zur Aufbereitung der Aufnahme, welche ihm schlussendlich auch NICHT übergeben wurde. Bartholds Plan war, per Video den Techniker zu bewegen, angebliche Unregelmäßigkeiten einer Novomatic-FREMDEN Firma der Novomatic zuzurechnen.

In der Spieler-Info übergebenen und einem namhaften Rechtsanwalt (und der STA) vorliegenden Videoaufnahme beschreibt KR Barthold detailliert seine Vorgehensweise bei den verfahrensgegenständlichen Erpressungsversuchen. Er gibt an, dass er bei ersten Gesprächen mit Vertretern der Novomatic zuerst nur damit gedroht hatte, an die Öffentlichkeit zu gehen, jedoch noch mit keiner Klage.

Er gibt ausdrücklich zu, in der zivilrechtlichen Klage aus strategisch-erpresserischen Überlegungen noch KEINE genaue Angabe über die angeblichen Zahlungen an einen „Lobbyisten“ (später wurde daraus Peter Westenthaler) und den Namen noch nicht genannt zu haben. Diesbezüglich erklärt er die Situation, dass ein „grüner“ Staatsanwalt diese Informationen über die von ihm behaupteten Zahlungen an einen Lobbyisten durch die Novomatic an einen Journalisten der Magazine Falter und NEWS weitergeben würde. Diese Aussage ist insbesondere im Lichte der weiteren Hinweise Bartholds auf die „Grünen“ und deren Medienkontakte selbsterklärend. Barthold erklärt ferner, dass er sich einen Namen des angeblichen Lobbyisten „einfach ausdenken“ würde.

Anschließend teilt Peter Barthold auf dem Video mit, dass er rund 25 Millionen Euro von der Novomatic-Gruppe verlangen werde, führt aber aus, dass er die Möglichkeit sähe, „sich in einem vernünftigen Bereich“ zu treffen. Um die Ernsthaftigkeit seiner Forderungen zu zeigen, betont er mehrmals, dass dies für ihn die letztmalige Chance sei, um an einen Geldbetrag in derartiger Größenordnung zu kommen. Dazu erklärt Barthold mehrfach, dass die Novomatic im gegenständlichen Fall nur verlieren könne, da sie „bei ihm überhaupt nichts holen könne“ und „ihm ja nicht schaden könne“. Im Vergleich dazu, dass sie „ein Milliardengeschäft verlieren könne“, solle die Novomatic, wenn „sie vernünftig sei“, laut KR Barthold den von ihm geforderten Betrag zahlen… da sie ihn ja aus der Portokasse zahlen könne.

KR Barthold beschreibt und erklärt seine Erpressung der Novomatic aufgrund seiner aussichtslosen finanziellen Situation Schritt für Schritt.

Aus der Angst der Novomatic-Gruppe vor einer kontinuierlichen Kreditschädigung erhofft er sich, Zahlungen von der Novomatic zu erhalten, um eine rufschädigende Kampagne zu verhindern oder Barthold diese für die Novomatic-Gruppe in eine günstige Richtung lenke. (Nennung eines nicht bedenklichen Lobbyisten.)

Das zivilrechtliche Verfahren in Wr. Neustadt wurde zwischenzeitlich wegen der nicht plausiblen Forderung zurückgewiesen, auch in zweiter Instanz, Barthold muss alle Kosten dieses Zivilverfahrens tragen (knappe 100.000 Euro).

Zwischenzeitlich hat auch das zuständige Finanzamt Barthold wegen 180.000 Euro (vorläufige Summe) exekutiert, ein Exekutionsverfahren der Novomatic-Gruppe ist ebenfalls anhängig. Möglicherweise droht Barthold der Privatkonkurs.

Zum Zeitpunkt dieser Videoaufnahme vom 27.5.2016 stand die erste mündliche Verhandlung noch bevor. Bereits im ersten Teil der Videoaufnahme merkte Peter Barthold an, dass er nun aktuell auf eine außergerichtliche Einigung – sprich Leistung einer ihm NICHT zustehenden Zahlung – hoffe.

Aus der vorliegenden Videoaufnahme ergibt sich auch die Unterstützung Bartholds durch Vertreter der politischen Partei „Die Grünen“, bei der „Medienjagd“ und der schädigenden Kampagne gegen den Novomatic-Konzern mitzuwirken. Sie zeigt das Zusammenspiel der Medienberichterstattung und der Durchsetzung von politischen Zielen. Politisches Ziel der „Grünen“ war bzw. ist es demnach, dem Novomatic-Konzern nachhaltig zu schaden.

Laut Video-Angaben von Peter Barthold habe ihn die Ex-Klubobfrau der politischen Partei „Die Grünen“, Dr. Eva Glawischnig-Pieszek, und deren Ehemann Volker Piesczek bei seinem Vorgehen gegen die Novomatic-Gruppe unterstützt.

Barthold habe Dr. Glawischnig beinahe „jeden zweiten Tag“ – über Monate hinweg – getroffen, auch in der Privatwohnung der Grünen Ex-Obfrau.

So soll Glawischnig Peter Barthold mitgeteilt haben, dass sie Informationen mit einer angeblichen Parteienfinanzierung und Politikerbestechung durch die Novomatic umgehend über die Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Dr. Ulrike Lunacek, europa- und WELTWEIT verbreiten würde, damit der Novomatic-Konzern international KEINE LIZENZEN erhalten werde. Dadurch sei ein Schaden für die Novomatic-Gruppe in Milliardenhöhe zu erwarten.

Barthold verweist auch in seinen auf Video dargestellten Ausführungen auf Finanzminister Dr. Schelling, welchen „er vom Bundesheer“ kenne.

Barthold lt. Video: „Da hat das angefangen – am 6. März, von da an treffen wir uns jeden zweiten Tag mit ihr – mit der Glawischnig. Wir waren, ich war bei ihnen – siehst eh – bei ihnen daheim – in der Wohnung und der Volker ist ja bei der PULS TV“. (Anmerkung: WAR). Dabei zeigt Barthold seine SMS-Kommunikation mit Volker Piesczek.

Der „NEWS Aufdecker-Journalist Rainer Fleckl“ warte lt. Aussage von Barthold auf den Anfang des Zivilprozesses und rief Barthold „jeden zweiten Tag an, wann der Prozess anfängt“, damit NEWS die Kampagne gegen Novomatic starten könne. Auch eine parlamentarische Anfrage des Dr. Peter Pilz vom 22.12.2016 an den Bundesminister für Finanzen betreffend der „Zuverlässigkeit der Novomatic“ passt in dieses von Barthold dargestellte Szenario. Dr. Pilz wiederum beruft sich auf die Berichterstattung in NEWS (!). Diese von Barthold geschickt in den Medien platzierten „Informationen“ sind für Peter Pilz BASIS einer parlamentarischen Anfrage! Mit Sicherheit darf und muss angenommen werden, dass Dr. Peter Pilz von den Machenschaften des Peter Barthold NICHTS WUSSTE!

Der Kampagnen-Kreis des Peter Barthold zur Erpressung der Novomatic, er will immerhin 25 Millionen Euro! –  hat sich geschlossen.

Eigentümer von Servus-TV ist die Red Bull Media House GmbH. Deren Managing-Director: Dietrich Mateschitz. Bild © Servus-TV
Eigentümer von Servus-TV ist die Red Bull Media House GmbH. Deren Managing-Director: Dietrich Mateschitz. Bild © Servus-TV

Die Fortsetzung fand dann ausgerechnet auf „Quo Vadis“ statt, logischerweise wiederum initiiert durch Rainer Fleckl.

Soweit der wahre Hintergrund, wie MANCHMAL in Österreich Vernichtungsberichte in Medien entstehen. Die gesamte Serie auf „Quo Vadis“ von Berichten über das österreichische Glücksspiel strotzt vor schlechten Recherchen und fehlerhaften Informationen.

„Lasse die eine gute Geschichte nicht durch intensive Recherchen zusammenschlagen“ lautet ein gängiges Bonmot von Journalisten. – Geschafft!

In der Berichterstattung erzählen „sorgfältig ausgewählte Fachleute“, was das Medium hören möchte. Leider sollten derartige Aussagen gegengecheckt werden. Das würde dann SO aussehen: Eine „Zehent“-Abgabe der Gewinne fordert der Psychiater Dr. Haller für kranke Spieler.

Seit der Novellierung des österreichischen Glücksspielgesetzes im Jahre 2010 gibt es eine

„Abgabe in Höhe von 0,1 Prozent auf ALLE LEGALEN Automatenumsätze“, streng gewidmet NUR für Spielsuchtprävention, mit einer eigenen Stabsstelle im BMF! Der jährliche Etat beträgt nach einigen Jahren nunmehr bereits mehrere Millionen Euro pro JAHR! Wohlgemerkt: Wir sprechen von einer umsatzbezogenen Abgabe – nicht einer Abgabe vom Gewinn—diese wäre VIEL niedriger!

Hier sollte nachgefragt werden, wenn Beratungsstellen Unterstützung brauchen – dafür war diese Abgabe – sie wurde von Prof. Gert Schmidt bzw. Spieler-Info in mehreren Eingaben an die zuständigen Politiker und Behörden bereits vor 2010 angeregt – gedacht. Mit KEINEM Wort wurden die gesetzlichen Abgaben von ca. 45 % des UMSATZES (nicht des Gewinnes) beim Automatenglücksspiel erwähnt – Platz genug, auch davon eine Schnitte für Spielsuchtprävention abzugeben. Alle wirklich geltenden, straffen Maßnahmen zum Spielerschutz beim LEGALEN Automatenspiel wurden nicht einmal erwähnt!

Das gefährliche illegale Glücksspiel, welches sich besonders in jenen Ländern, wo das LEGALE Automatenspiel verboten ist, ausbreitet, wurde NICHT einmal erwähnt! Die CASAG-Lotterien Gruppe wurde ebenfalls kaum erwähnt!

Niederösterreich-Lizenzen: Eine zehn Jahre alte Story – übrigens rechtskräftig von der Justiz abgearbeitet und auch vom Justizministerium schon vor Jahren endgültig eingestellt – wurde fragmentarisch besonders hervorgehoben! Falsch ist auch der Bericht, wonach Novomatic in NÖ EXKLUSIV die Automaten-Lizenz hält.

Das Schicksal EINES Spielers wurde als Beispiel für das GESAMTE Automatenglücksspiel dargestellt. Das ist so ähnlich, als würde ein Alkoholiker dafür verantwortlich sein, was die ganze Wein-Wirtschaft ausmacht. Kein Wort auch von notwendiger SELBST-Verantwortung – hier ist NICHT der pathologische Spieler, welcher eindeutig psychisch krank ist, gemeint.

Es wurde auch behauptet, dass 70 % aller Einnahmen von „kranken Spielern“ kommen. Welcher Unsinn! KEIN Widerspruch oder gar Gegenrecherche der Redaktion von „Quo Vadis“! Bedeutende Widersprüche im Interview mit Peter Barthold blieben OHNE Nachfrage durch den Berichterstatter in der TV-Sendung „Im Kontext“ auf Servus-TV. Einmal behauptet Barthold in die Kamera, er habe dem Peter Westenthaler „um den 10. eines Monats“ ca. 4.500 Euro angewiesen, andererseits behauptet er, ebenfalls im gleichen TV-Interview (!), er habe immer genug Bargeld in den Kassen gehabt und Peter Westenthaler das Geld monatlich BAR übergeben.

Das sehr verbreitete, wachstumsstarke Online Glücksspiel und dessen gesetzliche, europaweite Basis wird völlig falsch dargestellt.

Das Online Glücksspiel darf sich laut EU-Recht und zahlreihen EuGH Urteilen eben NICHT auf die Binnenmarktfreiheit berufen, weil das Glücksspiel von dieser Regelung europaweit ausgenommen wurde und Angelegenheit des jeweiligen Mitgliedsstaates der EU ist.

Es geht noch weiter: Strategische und operative Zentren des Online Glücksspiels, wie Malta und Gibraltar vergeben zwar Lizenzen, jedoch sind diese mit klaren Auflagen eingeschränkt. Beide Governments verteilen zwar an Hinz und Kunz Online-Lizenzen und haben für diese auch strenge Regulierungsvorschriften.

Der wichtigste Kern jeder Lizenz ist jedoch die folgende Einschränkung: „Die Lizenz darf in Malta und in Gibraltar nicht verwendet werden. Der Einsatz dieser Lizenz in anderen Staaten ist an die Voraussetzung einer Lizenz nach den jeweiligen Gesetzen des betreffenden Staates gebunden.“

Vereinfacht gesagt: Malta und Gibraltar vergeben zwar Lizenzen, welche in Malta und Gibraltar selbst nicht gelten (was auch niemand begehrt), gleichzeitig verbietet die lizenzausgebende Stelle dem Lizenznehmer in einem anderen Land diese Lizenz auszuüben, wenn er nicht auch in dem jeweiligen Land eine gültige Lizenz hat.

Schlichtes Resultat: Die Lizenz ist de facto unbrauchbar und wertlos, ein reines Placebo für unwissende Spieler oder Behörden.

Viel mehr: Viele Länder Europas vergeben eigene legale Online Glücksspielkonzessionen, z.B. Belgien, Frankreich, Spanien und Rumänien. Alle diese Länder verfügen über ein intaktes Gaming Board (eine von der Regierung unabhängige gesetzlich verankerte Institution), welches den Markt streng überwacht und eigene „Blacklists“ für illegales Glücksspiel herausbringt.

Die Entwicklung des Online Glücksspiels und dessen regulative Neuordnung sind für die Zukunft des Glücksspielmarktes essentiell und wichtig. Auch die Überwachung des Online Glücksspielmarktes, des Spielerschutzes mit Zugangsbeschränkungen hat höchste Priorität. Die steuerliche Behandlung von Online Glücksspielen mit ca. 45 % des Bruttoerlöses (nicht des Gewinnes) ist zweifelsfrei für den jeweiligen Staat von großer Bedeutung.

Bei dieser Gelegenheit darf nicht vergessen werden, dass in fast allen Staaten Europas, auch in Österreich, die Teilnahme an nichtlizensierten, ausländischen Glücksspielen per empfindlicher Verwaltungsstrafe für jeden Bürger verboten ist.

Alle diese Positionen des Online Glücksspiels hat „Quo Vadis“ unrichtig oder gar nicht dargestellt.

Die Glücksspielindustrie will KEINE KRANKEN Spieler!

Dieses Thema wurde überhaupt nicht behandelt. Die LEGALE Glücksspielindustrie weiß, dass jeder kranke Spieler ein verlorener Kunde ist, dass dieser nicht nur seinem sozialen Umfeld, sondern auch dem Glücksspielbetreiber große Probleme bringt.

Im aktuellen Glücksspielgesetz ist die Haftung der Glücksspielbetreiber sehr streng und eng geregelt!

„Quo Vadis“ dokumentierte den Vergleich des Glücksspielgesetzes VOR 2010 und in der JETZT-Zeit NICHT, es wurde auch nicht erwähnt, dass Fälle wie jene des Herrn Hödl aktuell eigentlich nicht vorkommen können. (Fehler kann es immer wieder geben, wie in jedem Wirtschaftsbetrieb.)

Der Hinweis, dass „die Entfernung“ aller Automaten nachweislich und über Jahre dokumentiert kontraproduktiv zu Lasten der Kunden (Spielers) ist, fehlt komplett. Ganz im Gegenteil, es wurde unterschwellig ein „Totalverbot“ – zelebriert durch Wortspenden des Dr. Peter Pilz – als „Ideal“ hingestellt.

„Quo Vadis“ hat – aus welchen Gründen auch immer – eine große Chance verspielt; eine Chance, über das österreichische Glücksspiel fair und umfassend, auch mit interessanten, wichtigen Hintergründen, zu berichten.

Die illegalen Betreiber von tausenden Geldspielgeräten und deren österreichische Paten – etwa fünf bekannte Namen – lachen sich einen Ast!

Noch viel mehr: Dietrich Mateschitz, einer unserer besten österreichischen Köpfe und erfolgreichsten Unternehmer, hat nicht verdient, was aus seiner guten Idee gemacht wurde!

Weiterführende Links:

NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das zunächst gegen Peter Barthold wegen des Verdachts, er habe an der Novomatic eine schwere Erpressung versucht, geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren am 14. Oktober 2019 eingestellt, weil kein Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung nachweisbar sei.

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