Die MAINSTREET-AUTOMATEN GmbH und ihr einziger Geschäftsführer, Ferdinand Duschek, haben sich in einem Verfahren vor dem Handelsgericht Wien gegen www.spieler-info.at heftig die Finger verbrannt! Die Kläger wollten es www.spieler-info.at mit Urteil untersagen lassen, folgende Behauptungen über sie aufzustellen:
- Die Klägerin sei Lieferantin illegaler Glücksspielgeräte
- Die Klägerin spiele als Erfinderin der Spielprogramme im Betrieb illegaler Glücksspielgeräte eine traurige, unrühmliche Hauptrolle
- Die Klägerin sei wirtschaftlich mitverantwortliche Nutznießerin des illegalen Automatenglücksspieles.
Der Ansicht der Kläger nach sollen diese Behauptungen unwahr sein. Diese Meinung hat jedoch das Handelsgericht Wien aus guten Gründen ganz und gar nicht geteilt, sondern die Unterlassungsklage kurz und bündig ABGEWIESEN. Hauptgrund für diese Entscheidung: Es liegen hinreichende Nachweise vor, dass diese Behauptungen im Kern WAHR sind – und die MAINSTREET-AUTOMATEN GmbH / Ferdinand Duschek haben keinen Anspruch darauf, diese im Kern wahren Behauptungen zu untersagen! Das ist ein toller Erfolg für die Informationsfreiheit.
Die MAINSTREET-AUTOMATEN GmbH hat natürlich gegen das Urteil berufen und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.