In einem 50-seitigen Bericht dokumentiert das Bundesministerium für Finanzen die Aktivitäten der Institution zwischen Januar 2014 und Jahresende 2016. Spieler-Info berichtet in einer Artikel-Serie über die Kernaussagen des Berichts.
Nach Hervorhebung der Besonderheiten des seit 2011 in dieser Form bestehenden Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (FAVVG) gibt der Bericht ein Resumée über die in den Jahren 2014 bis 2016 erzielten Erlöse aus Abgaben, Gebühren und Strafen [1].
1. Allgemeines
Seit 1.1.2011 ist das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (FAGVG) bundesweit organisiert: Anders als die allgemeinen Finanzämter ist das FAGVG keiner bestimmten Region zugeordnet, sondern untersteht direkt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF).
Zu den Aufgaben des FAGVG zählen u.a.:
- die bundesweite Erhebung der Spielbankabgabe (§ 28 GSpG),
- die bundesweite Erhebung der Konzessionsabgabe (§ 17 GSpG),
- die bundesweite Erhebung der Glücksspielabgaben (§ 57 GSpG),
- die abgabenrechtliche und punktuell ordnungspolitische Aufsicht über die Konzessionäre (§ 31 GSpG).
2. Abgabenrechtliche Glücksspielprüfung
Eine Besonderheit des FAGVG ist die sog. „Operative Glücksspielprüfung“ (OGP). Die OGP beinhaltet „sämtliche Maßnahmen der Abgabenerhebung und Steueraufsicht im Glücksspielbereich, die nicht in den Amtsräumen des FAGVG erfolgen“, das sind, u.a.:
- die Aufdeckung von illegalem Lebendspiel und Automatenspiel,
- die Durchführung von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen der BAO,
- Veranlassung, Koordination und Mitwirkung an ordnungspolitischen Maßnahmen,
- Ermittlung von Grundlagen für die Prüfung der Glücksspielabgabe am Einsatzort.
In den Jahren 2015 und 2016 wurden laut Bericht insgesamt 220 Aufsichtsmaßnahmen auf Basis verschiedener Rechtsgrundlagen durchgeführt (Abgabenrechtliche Ermittlungen, Unterstützung anderer Behörden). Dabei seien laut Bericht insgesamt rund € 1.800.000.- in Vollzug gesetzt worden.
Im Rahmen zusätzlicher Überprüfungen seien in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt 161 Glücksspielprüfungen, 72 Nachschauen (bei landesbehördlich bewilligten Automaten) und 34 Wettgebührenprüfungen erfolgt.
3. Beantragte Geldstrafen
Im Berichtszeitraum wurden Geldstrafen in der Höhe von € 81.018.000.- beantragt.
2014: € 12.860.000.-
2015: € 42.108.000.-
2016: € 26.050.000.-
Summe: € 81.018.000,00.-
4. Finanzstrafverfahren
Im Zeitraum 2014 bis 2016 wurden acht verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren mit festgesetzten Strafen in der Höhe von insgesamt € 78.000.- abgeschlossen. 20 Anzeigen mit einem strafbestimmenden Wertbetrag von insgesamt rund € 15.230.000.- wurden bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.
5. Erlöse aus Glücksspielabgaben, Konzessionsabgaben, Spielbankabgaben und Gebühren auf Wetten
Legende:
- KonzAbg – Konzessionsabgabe (§ 17 GSpG),
- GSpAbg – Glücksspielabgaben (§ 57 GSpG),
- SBK-Abg – Spielbankabgabe (§ 28 GSpG),
- Gebühren § 33 TP 17 GebG – Rechtsgeschäftsgebühr (§ 33 TP 17 GebG).
Links:
- SI Serie, Teil 1: Glücksspiel-Bericht 2014-2016 des BMF. – Die „Stabsstelle für Spielerschutz“ im BMF, Spieler-Info, 31.10.2017.
- SI Serie, Teil 2: Glücksspiel-Bericht 2014-2016 des BMF. – Die Finanzpolizei, Spieler-Info, 06.11.2017.
- SI Serie, Teil 3: Glücksspiel-Bericht 2014-2016 des BMF. – Konkrete Spielerschutzmaßnahmen (Screenings, Sperren, Einschränkungen, Beratungen), Spieler-Info, 09.11.2017.
- Glücksspiel-Bericht BMF 2014 bis 2016 © BMF 2017.