Glücksspiel sei ein Vergnügen und könne nur in legalen (konzessionierten) Glücksspiel-Betrieben ein solches gefahrloses Vergnügen bleiben. In einem aktuellen Artikel erinnert die „Kleine Zeitung“ an die Grundregeln des Spielerschutzes, welche von konzessionierten Glücksspielanbietern befolgt werden müssen: Jugendschutz, geregelte Spieleinsätze, Abkühlphasen. Hinzu kommt, dass Glücksspielautomaten in legalen Betrieben mit dem Bundesrechenzentrum verbunden sein müssen, um die Kontrollierbarkeit von Einsätzen und Ausschüttungen zu gewährleisten.
Die „Kleine Zeitung“ zitiert den Chefredakteur von „Spieler-Info“, Prof. Gert Schmidt: Keine manipulierte Registrierkasse könne „so viel Schaden anrichten wie ein illegales Spiellokal“, da Manipulationen der Geräte möglich seien, da der Spielerschutz missachtet werde und Geldverleih zu Wucherzinsen in dieser Szene recht üblich seien.
Admiral-Vorstandsvorsitzende Monika Poeckh-Racek vergleicht die Spielerschutzmaßnahmen der legalen Glücksspielanbieter mit einem Sicherheitsnetz: Bonitätsprüfungen, Beratungen, Selbstsperren tragen dazu bei, das Spiel nicht außer Kontrolle geraten zu lassen.
Links:
- Glücksspiel: So sind sie auf der sicheren Seite. Kleine Zeitung, 27.11.2017
- Archiv Spieler-Info: LR KommR Podgorschek: Aktion Sicherheit: Gegen illegales Glücksspiel; Bilanz und Ausblick, Spieler-Info, 09.06.2017