Nachdem der zweite Glückspieländerungsstaatsvertrag, der zum 01.01.2018 in Kraft hätte treten sollen, am Veto Schleswig-Holsteins gescheitert ist, bleibt eine dem Internet-Zeitalter angemessene Gesetzgebung weiterhin Desiderat, bekunden Michael Heinrich und Torsten Meinberg vom Deutschen Lotto- und Totoblock (der Vereinigung deutscher Bundesländer-Lottogesellschaften zur Veranstaltung von Glücksspielen).
Es bedürfe nicht nur geeigneter Instrumente für das Vorgehen gegen Onlinekasinos und Schwarzlotterien, sondern auch der Mittel zur Durchsetzung der Verbote.
Bekanntlich wurden im Kontext der „Paradise Papers“ die Praktiken von Glücksspielkonzernen bekannt (Spieler-Info berichtete), dass und wie Glücksspielkonzerne von Steueroasen wie Gibraltar, Malta, der Isle of Man oder der Karibik aus ihre Spielangebote auf deutschsprachigen Webseiten lancieren.
In diesem Zusammenhang wurde offenbar, dass Glücksspielkonzerne von Banken und Kreditkartenfirmen auf dem Wege des Transferierens von Geldern unterstützt werden. Laut deutschem Glücksspielstaatsvertrag ist dies eindeutig verboten. Allerdings blieben, verweist Michael Heinrich auf einen aktuellen Artikel des „Spiegel“, die Geldinstitute nicht selten „auf ihren Forderungen sitzen“, da sie diese nicht rechtlich einfordern könnten.
Zur Orientierung für Kunden und Banken wurden legale Anbieter von Glücksspielen in einer Whitelist everzeichnet.
Quellen:
- Wer mit dem Teufel spielt … / Kreditkartenfirmen, die illegales Glücksspiel unterstützen, bleiben oft auf ihren Forderungen sitzen, finanzen.net, 04.01.2017
- Onlinecasinos | Wie einfach es ist, seine Spielschulden loszuwerden. Seit Jahren kämpfen deutsche Behörden erfolglos gegen Onlinecasinos. Nun helfen sich Zocker selbst – mit einem simplen Mittel, Der Spiegel 1/2018, 30.12.2017
- Whitelist legaler Glücksspielanbieter Deutschland
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