Einem neuen OGH-Urteil (OGH 4R 155/16t) gemäß muss ein in Malta lizensierter Online-Glücksspielanbieter einem österreichischen Spieler die Hälfte der über zwei Jahre hinweg angehäuften Verluste (von insgesamt € 70.000.- ) ersetzen. Dies berichtet „Der Standard“ in seiner heutigen Ausgabe.
Laut österreichischem Glücksspielgesetz (GSpG) sind hierzulande nur in in Österreich lizensierte Glücksspielangebote auf dem Markt zugelassen. Das neue Urteil bekräftigt erneut diese österreichische Position gegenüber dem EU-Recht.
Als Autor des Artikels zeichnet Gerhard Strejcek, Leiter des Zentrums für Glücksspielforschung an der Universität Wien.
Quelle:
- Zweite Chance für unglückliche Online-Glücksspieler, Der Standard, 05.03.2018