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Ferdinand Duscheks „Mainstreet“ verliert beim OLG Wien umfangreichen Prozess gegen „Spieler Info“!

Bild © Spieler-Info

Duschek ist auch Gründer des Vereins „Schutzverband gegen unlauteres Glücksspiel“ in Graz (siehe Story). Die besondere Unverfrorenheit der illegalen Glücksspielbetreiber zeigt sich auch durch die Namensgebung dieses Vereines und dessen Online-Sprachrohr.

Hier lässt sich auch einer der rührigsten Anwälte des illegalen Glücksspiels, RA Mag. Julia Eckhart, als „große Gewinnerin“ in einem Medien-Prozess in Graz feiern. Grenzwertige Beschimpfungen werden manchmal von den Gerichten als „zumutbar“ bezeichnet, mit der (grob dargestellten) Begründung, dass jemand, der in der Öffentlichkeit steht, solche Beschimpfungen „eben aushalten müsse“ – hier geht es dann nicht um Wahrheit, sondern um Meinung.

Ganz anders der Sachverhalt beim langwierigen Prozess, welchen die Mainstreet-Automaten GmbH gegen Omnia (Spieler-Info.at) in Wien angestrengt hat. Hier konnte Spieler-Info seine Vorwürfe, Mainstreet-Automaten GmbH sei in Zusammenhang mit illegalem Automatenglücksspiel zu nennen, beweisen.

Hier spannt sich der Bogen des langjährigen Mainstreet-Gründers und Chefs, Ferdinand Duschek, zum Grazer Verein – und dessen Online-Portal.

Ferdinand Duschek gründete diesen Verein am 29.02.2016 gemeinsam mit Günter Moitz (diese waren in zahlreiche Strafverfahren wegen illegalem Automatenglücksspiel verwickelt).

Diese österreichweit bekannte Gruppe versucht seit geraumer Zeit, die Uhren des österreichischen Glücksspielgesetzes um Jahre zurückzudrehen und rennt mit Worten und in zahllosen Prozessen vergebens gegen die gefestigte Judikatur des österreichischen Glücksspielgesetzes an.

RA Mag. Eckhart verliert zahlreiche Glücksspiel-Prozesse – siehe auch aktuelle Urteile (Links*) –, kann sich aber bei den illegalen Betreibern trotzdem noch gutes Honorar holen.

Bitte lesen Sie HIER das Urteil des OLG Wien vom 26.02.2018 “Mainstreet-Automaten GmbH gegen Omnia Online Medien GmbH“.

Anhang:

  1. application/pdf icon Urteil des OLG Wien – Mainstreet-Automaten GmbH, 26.02.2018 (pdf)

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