Innsbruck – In der aktuellen Onlinemeldung der Südtirol News wird berichtet, dass das Land Tirol einen erfolgreichen Kampf gegen das illegale Glücksspiel führt.
Der Kampf gegen in Tirol illegal aufgestellte Glücksspielautomaten wurde im Vorjahr aktiv und erfolgreich geführt, erklärt die für das Glückspielwesen zuständige Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf und verweist auf die Auswertung für das Jahr 2017.
Die Kontrollen der Bezirkshauptmannschaften und der Landespolizeidirektion Innsbruck, die mit Unterstützung der Finanzpolizei des Bundes abgewickelt wurden, waren ebenso umfangreich wie erfolgreich,
fasst Landesrätin Zoller-Frischauf die Statistik zusammen. Insgesamt wurden in Tirol 125 Beschlagnahmeverfahren eingeleitet.
Landesweit wurden 188 illegale Glücksspielautomaten beschlagnahmt,
erklärt LRin Zoller-Frischauf.
Innsbruck führt Statistik an
Besonders in der Landeshauptstadt wurde hart durchgegriffen.
Allein in Innsbruck wurden 106 Verfahren eingeleitet und ebenso viele Automaten beschlagnahmt.,
berichtet die Landesrätin. In den übrigen Tiroler Bezirken wurden 82 illegale Glückspielgeräte beschlagnahmt.
Es finden regelmäßig in allen Bezirken Schwerpunktkontrollen statt, bei denen illegale Automaten beschlagnahmt und illegale Betriebe unmittelbar geschlossen werden. Tirolweit gab es im Jahr 2017 insgesamt 66 Betriebsschließungen, davon 32 in der Landeshauptstadt.
Glückspiel ist streng geregelt
Das Spiel mit Glücksspielautomaten ist in Tirol grundsätzlich verboten, mit Ausnahme jener Anbieter, die eine Bundeskonzession nach dem Glücksspielgesetz haben,
betont LRin Zoller-Frischauf. Für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels sind die Bezirksverwaltungsbehörden – in der Stadt Innsbruck die Landespolizeidirektion – zuständig. Die Kontrollen werden gemeinsam mit der Polizei und der Finanzpolizei durchgeführt.
Quelle:
- Illegales Glückspiel: 125 Beschlagnahmeverfahren und 188 beschlagnahmte Automaten in Tirol, Südtirol News, 05.06.2018
- Illegales Glücksspiel: Bilanz von LRin Zoller-Frischauf, Amt der Tiroler Landesregierung, 06.06.2018