Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtags
betreffend
Verschärfung des Glücksspielgesetzes
Gemäß § 25 Abs. 6 Oö. LGO 2009 wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für eine Verschärfung des Glücksspielgesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, eine wirksamere Bekämpfung des illegalen Glücksspiels zu ermöglichen. Insbesondere ist die rechtliche Durchsetzung von Betriebsschließungen zu erleichtern, damit im Falle des von den Behörden festgestellten Betriebes von illegalen Glücksspielautomaten Betriebsschließungen durch effiziente Zwangsmaßnahmen konsequenter durchgesetzt werden können.
Begründung
Das illegale Glücksspiel stellt in Oberösterreich ein ernsthaftes Problem, mit gut organisierten, kriminellen Strukturen im Hintergrund dar. Das bestätigten auch Landes- und Bundeskriminalamt sowie die Finanzpolizei. Über 1000 illegale Spielgeräte wurden in ganz Oberösterreich im Vorjahr bei insgesamt 370 Razzien von der Finanzpolizei beschlagnahmt, mehr als in jedem anderen Bundesland. Es ist positiv hervorzuheben, dass die Behörden in Oberösterreich äußerst engagiert gegen den Wildwuchs illegaler Automaten vorgehen und Beschlagnahmungen durchführen. Allerdings zeigt sich leider, dass dort, wo Automaten beschlagnahmt werden, schon kurze Zeit später wieder neue illegale Automaten aufgestellt werden. Auch werden die Versuche der Betreiber illegaler Spiellokale immer brutaler, Kontrollen zur Einhaltung des Glücksspielgesetzes zu unterminieren. Die Methoden reichen von einbetonierten Automaten bis hin zu präparierten Geräten, die beim Öffnen Reizgase versprühen. Selbst vor Einschüchterungsversuchen gegen Bedienstete von Bezirkshauptmannschaften schrecken die Betreiber nicht zurück.
Das für das Glücksspiel zuständige Regierungsmitglied in der Oö. Landesregierung richtete bereits im April einen Katalog mit Vorschlägen an den Bund. Das wirksamste Mittel gegen den Betrieb illegaler Automaten wären konsequente Betriebsschließungen. Hierfür braucht es jedoch entsprechende bundesgesetzliche Rahmenbedingungen. Betriebsschließungen werden seitens der Behörden zwar immer wieder verhängt, jedoch mit wenig Wirkung. Wesentlich ist unter anderem, dass die Androhung der Betriebsschließung nicht nur gegen den konkreten Mieter, sondern auch gegenüber etwaigen Rechtsnachfolgern Gültigkeit erlangt.
Derzeit wird eine wirksame Androhung einer Betriebsschließung durch komplexe Untermietketten beinahe unmöglich gemacht. Entscheidend für die Sinnhaftigkeit weiterer Betriebsschließungsprozesse nach dem Glücksspielgesetz ist daher, auch die Androhung von Betriebsschließungen ex lege gegenüber Rechtsnachfolgern und explizit gegenüber Untermietern gelten zu lassen, um diese Lücke zu schließen.
Zudem wird die angeordnete Schließung von den Betreibern illegaler Spielautomaten im Moment oft einfach ignoriert. Im Glücksspielgesetz des Bundes fehlt die Möglichkeit, wirksame Zwangsmaßnahmen gegen illegale Spiellokale durchzusetzen, wie beispielsweise den Zugang zu Lokalen zu verbarrikadieren, Türschlösser auszutauschen oder die Stromzufuhr abzuschalten.
Die Abgeordneten des Oö. Landtages fordern daher eine Änderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen, damit seitens der Behörden mit härteren Maßnahmen gegen illegales Glücksspiel vorgegangen werden kann.
Linz, am 18. September 2018
Anhang:
- Initiativantrag betreffend Verschärfung des Glücksspielgesetzes (pdf), Oö. Landtag: Beilage 825/2018, XXVIII. Gesetzgebungsperiode, 20.09.2018