Unerlaubtes Glücksspiel: Verfahren gegen Borussia Dortmund eingeleitet
Der BVB wirbt auf seiner Website für den Wettanbieter bwin. Weil das Unternehmen auch illegale virtuelle Glücksspiele anbietet, droht dem Verein nun ein Werbeverbot.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat offenbar ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen Borussia Dortmund eingeleitet. Hintergrund ist nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR das Werbeverbot für Glücksspielangebote. Demnach werden dem Club illegale Werbeaktivitäten für den privaten Anbieter bwin vorgeworfen. Einem Behördensprecher zufolge sei der Internetauftritt des Vereins kontrolliert und daraufhin das Verfahren eingeleitet worden.
Der BVB soll seit 2017 für bwin werben und daraus Einkünfte von mehreren Millionen Euro jährlich beziehen. Umstritten ist dies, da bwin neben Sportwetten auch virtuelle Glücksspiele, etwa Onlinecasinos oder Poker, anbietet. Sportwetten werden zwar geduldet, virtuelle Glücksspiele sind jedoch nach deutschem Recht illegal.
Dem BVB drohen nun ein Bußgeld und eine Untersagungsverfügung, was ein Werbeverbot für bwin zur Folge hätte. Laut Süddeutscher Zeitung teilte ein Sprecher des Clubs mit, dem Verein sei von einem solchen Verfahren nichts bekannt. Man werbe „ausschließlich für die Onlineseite von bwin“ und mache „keinerlei Werbung für Onlinecasinos“.
Laut Informationen des Rechercheverbunds arbeitet auch der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit dem Glücksspielunternehmen bwin zusammen. Der Umfang der Kooperation soll sich auf etwa 12 bis 13 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Anfang März hatte der DFB ein Mahnschreiben des baden-württembergischen Innenministeriums erhalten, das dem Glücksspielkollegium vorsitzt. In dem Brief, der dem Rechercheverbund vorliegt, heißt es: „Die Glücksspielaufsichtsbehörden haben darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür unterbleibt.“ Es bestehe „die Gefahr, dass die Werbung von bwin insgesamt untersagt wird“.
Quelle:
- Unerlaubtes Glücksspiel: Verfahren gegen Borussia Dortmund eingeleitet, zeit.de, 30.03.2019