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Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
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Offener Brief an NEOs Klubchefin Dr. Stephanie Krisper, CR Dr. Fritz Dittlbacher und Dr. Armin Wolf (ORF)

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Betreff: ORF Berichterstattung vom 02.04.2019 in der Zeit im Bild 2

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr.in Krisper!
Sehr geehrter Herr Chefredakteur Dr. Dittlbacher!
Sehr geehrter Herr Dr. Wolf!

Spieler-Info.at hat sich seit mehr als zehn Jahren dem Kampf gegen illegales Glücksspiel gewidmet.

In dieser Funktion ist uns an einer korrekten Berichterstattung zum Thema Glücksspiel im Interesse von Österreichern, welche mit dem Glücksspiel in irgendeiner Form in Berührung kommen, gelegen.

Besonders beachten wir Berichterstattungen, wo aufgrund unserer Erfahrung und vorliegenden Hintergrundinformationen illegale Glücksspielbetreiber Basis von Desinformation und Meinungsmanipulation in den Medien und der Politik sind.

Die öffentlichkeitswirksame Berichterstattung in der ZIB 2 über den Entscheid des OGH vom 29. Mai 2017 betreffend Automatenglücksspiel zwingt zur Beantwortung mittels dieses offenen Briefes.

Spieler-Info.at kommentiert den zitierten Entscheid des Obersten Gerichtshofes selbstverständlich nicht, ein Kommentar oder gar an Kritik an einem oberstgerichtlichen Urteil steht uns nicht zu.

Sehr wohl muss unbedingt über die Auslegung bzw. mögliche Bedeutung dieser oberstgerichtlichen Entscheidung gesprochen und geschrieben werden.

Die Betreiber des illegalen Automaten- und Online-Glücksspiels in Österreich nehmen diesen OGH Entscheid mit großer Begeisterung und immer wieder zum Anlass, von den Aktivitäten der illegalen Glücksspielbetreiber abzulenken.

Die oberstgerichtliche Entscheidung betrifft – das liegt in der Natur der Sache – ein oder zwei Glücksspielapparate, welche begutachtet und dieses Gutachten dann als juristische Basis des OGH Entscheides eingesetzt wurde.

Jedem mit der Glücksspielindustrie Vertrautem ist ausreichend bekannt, dass diese zwei einzelnen Automaten und deren Spielprogramme unter keinen Umständen als Beurteilungsbasis für mehrere tausend andere Geräte herangezogen werden kann.

Die sich schnellentwickelnde Programmierung von Spielprogrammen hatte und hat zur Folge, dass im Rahmen der bestehenden Vorschriften immer wieder verschiedenste Spielvarianten auf den Markt kommen. Zu guter Letzt entscheidet immer der Kunde (Spieler), welches der verschiedenen Spielprogramme „angenommen“ und auch tatsächlich akzeptiert wird.

Die Entwicklungsabteilung der Glücksspielindustrie hat in mehreren Ländern tausende hochqualifizierte Programmierer, welche die zahllosen, divergierenden Landesgesetze in Europa und anderswo im Rahmen der vorgegebenen juristischen und technischen Möglichkeiten umsetzen und mit immer neuen kreativen Ideen realisieren.

Diese umfangreiche, permanente Entwicklung bedeutet andererseits, dass Spielprogramme keinesfalls überall gleich ablaufen. Logischerweise – und für jeden Juristen, Techniker und Fachmann plausibel – kann nicht aus einem in Betrieb befindlichen Spielprogramm auf tausend andere geschlossen werden, genauso wenig wie Menschen gleich sind, sind Spielprogramme zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort ident.

Diesen fundierten Sachverhalt nehmen auch jene Gerichte zur Kenntnis, welche – auch aktuell – mit mehreren Klagen von Spielern, welche sich in den Jahren vor 2014 geschädigt fühlen, als Basis ihrer gerichtlichen Beurteilung. Diese aktuelle, nachvollziehbare Praxis österreichischer Gerichte – es gibt auch Verurteilungen zu Schadenersatz – ist ein klarer Hinweis, dass die Gerichte dem jedem Gericht bekannten oberstgerichtlichen OGH Entschied vom 29. Mai 2017 zwar berücksichtigen, aber trotzdem jede einzelne Klage völlig individuell bearbeitet und behandelt werden muss und auch wird.

Wäre das nicht der Fall, würden derartige Prozesse – jeweils unter Bezugnahme auf das OGH Urteil vom 29. Mai 2017 – sehr einfach und rasch abgeurteilt werden.

Die Auslegung des OGH Urteils lässt auch völlig außer Acht, dass besonders in Wien die Landesregierung und das Magistrat der Stadt Wien eine eigene Abteilung zur Kontrolle des Automatenglücksspieles und der Eintreibung von ca. 50 Mio. Euro jährlich an sogenannter Vergnügungssteuer aus diesem Automatenglücksspiel erzielt / vorgenommen hat.

Die Bezugnahme auf das OGH Urteil lässt auch völlig außer Acht, dass es in der Zeit des sogenannten „Kleinen Glücksspiels“  mehrere Strafverfahren, welche alle eingestellt wurden, auch Zivilrechtsklagen, welche abgewiesen wurden, in Bezug auf Vorwürfe wegen angeblicher Nichtbeachtung von gesetzlichen Grenzen des kleinen Glücksspiels gegeben hat. Würde nur einer dieser Strafanzeigen oder nur einer dieser Klagen stattgegeben worden sein, so stünde die Frage der Amtshaftung des Landes / der Stadt Wien oder des Bundes (zuständig für das Kleine Glücksspiel) im Raume.

Spieler-Info.at und auch sachkundigen Rechtsanwälten sind keine derartigen Amtshaftungsklagen oder gar Urteile für eine Amtshaftung bekannt.

Nun kommen wir zur sehr wichtigen Frage: Wer stellt derartige unausgegorene Behauptungen politischen Funktionsträgern und namhaften Medien aus eigener Initiative zur Verfügung? Wer zeigt immer wieder insbesondere die Novomatic Gruppe ungerechtfertigt an?

Die meisten dieser Anzeigen – soweit sie auch Spieler-Info.at schriftlich vorliegen – stammen aus folgenden Gruppen:

Thomas Sochowsky

KR Peter Barthold

Kajot

Azren Koka

Die Schlussfolgerung dieser Aktion liegt klar auf der Hand: Illegale Betreiber setzen alles daran, von ihrem schandhaften, schädigenden Verhalten gegenüber Österreichs Konsumenten und Spielern abzulenken und eine Verschärfung des Glücksspielgesetzes zu verhindern.

Sie suchen sich namhafte Politiker und am besten prominente Journalisten, um diese als „verlängerten Arm“ für ihre unzähligen Aktivitäten zu missbrauchen.

Leider – und diesen Fall haben wir hier klar dokumentiert – gelingt es dieser Clique immer wieder, diese oder jene Politiker, leider auch Journalisten (das ist besonders schlimm) voreilig zu parlamentarischen Anfragen oder gar zu einer nicht tief recherchierten Berichterstattung zu bewegen.

Gewiss, Politikern kann und soll man verzeihen, wenn sie sich populäre Themen, welche auch „garantiert“ von den Medien übernommen werden, zu eigen machen, namhafte Journalisten sollten derartigen Bestrebungen der illegalen Betreiber nicht auf den Leim gehen.

Spieler-Info.at hat das größte Archiv Österreichs über illegales Glücksspiel und bekämpft seit mehr als zehn Jahren den illegalen Glücksspielmarkt, insbesondere auch deren Hintermänner. Wir stellen jedem interessierten Politiker und Journalisten gerne kostenlos unser Archiv und unser Wissen, auch anlässlich eines persönlichen Gespräches zur Verfügung. Anruf oder Mail genügt.

Mit vorzüglicher Hochachtung,

Prof. Gert Schmidt

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E-Mail: redaktion@spieler-info.at
www.spieler-info.at
www.spieler-schutz.com

 

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