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Salzburger Nachrichten / Härteres Gesetz gegen illegales Glücksspiel geplant

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Laut der aktuellen Onlinemeldung der Salzburger Nachrichten sind die Kontrollen gegen illegales Glücksspiel für die Behörden eine Sisyphusarbeit. Die Regierung will jetzt eine Beweislastumkehr.

Es ist wie ein Katz- und Maus-Spiel: Die Behörden kontrollieren in Spiellokalen regelmäßig, ob illegales Glücksspiel an Automaten betrieben wird. Werden Spielgeräte beschlagnahmt, sind in den Salons aber meist schon am nächsten Tag neue in Betrieb – und der illegale Gewinn läuft weiter. Die Summen, die dabei eingestreift werden, sind enorm und obendrein werden zu einem guten Teil auch noch Spielsüchtige abgezockt.

Ein wesentlicher Grund dafür soll nun beseitigt werden. Die Regierung plant eine Beweislastumkehr. Dann müssen die Betreiber der Spiellokale beweisen, dass auf ihren Geräten nur legale Ausspielungen laufen. Die Novelle des Glücksspielgesetzes solle noch heuer in Kraft treten, heißt es aus dem Finanzministerium. Derzeit werde der Entwurf auf Expertenebene ausgearbeitet. Vor der Begutachtung gebe es daher keine Informationen. Eine Beweislastumkehr gibt es auch bei der Ausländerbeschäftigung. Hier müssen die Arbeitgeber seit Jahren an Ort und Stelle beweisen, dass sie ihre ausländischen Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet haben und entlohnen.

Finanzpolizist: „Beweislastumkehr wäre für uns ein großer Vorteil“

„Das wäre für uns ein großer Vorteil“, sagt ein langjähriger Finanzpolizist über die geplante Beweislastumkehr. Denn derzeit dürften die Kontrollorgane, wenn sie nicht in ein Lokal gelassen würden, sich zwar nach entsprechender Ankündigung gewaltsam Zutritt verschaffen. Doch das nütze nur bedingt. „Das Aufbrechen dauert einige Minuten und in der Zeit werden die Geräte heruntergefahren. Wenn wir dann drinnen sind, sind die Bildschirme schwarz“, so der erfahrene Beamte. Wenn es dann keine aussagewilligen Zeugen gebe, stehe die Behörde mit leeren Händen da. Wegen der verschachtelten Betreiberszene hat seit dem Vorjahr auch das Bundeskriminalamt eine eigene Sonderkommission, die sich um Ermittlungen gegen illegales Glücksspiel kümmert.

Erst in den vergangenen drei Wochen gab es zwei Schwerpunktaktionen der Glücksspielgeräte sichergestellt wurden. Im gesamten Jahr 2017 waren es 2739 Geräte. In einem Fall rechnete das Finanzressort vor, dass mit vier Geräten in elf Tagen 18.000 Euro Gewinn erzielt wurden – 63.000 Euro Einsatz von Spielern.

Fehlende Ersatzarreststrafen sind eine der Schwachstellen im Glücksspielrecht

Es gibt im Glücksspielgesetz mehrere Schwachstellen. So ist nicht schon der Besitz oder die Montage, sondern nur der Betrieb illegaler Spielgeräte strafbar. Daher sind den Behörden die Hände gebunden, obwohl sie von riesigen Depots wissen, in denen Tausende Spielautomaten lagern – damit der sofortige Ersatz bei Beschlagnahmen gesichert ist. Zudem können zwar hohe Geldbußen (bis zu 60.000 Euro pro Gerät) verhängt werden, aber Ersatzfreiheitsstrafen sind nicht vorgesehen. Daher könne man sich hier nur nach dem Verwaltungsstrafgesetz richten und maximal 14 Tage Ersatzarrest verhängen, sagt Christian Eichinger, der als Jurist in der Polizeidirektion Salzburg, langjährige Erfahrung auf dem Sektor hat. Im Vergleich dazu sind etwa bei Führerscheinentzug bis zu sechs Wochen Ersatzfreiheitsstrafe möglich, wenn jemand nicht zahlen könne.

Es sei bekannt, dass die Handlanger der wahren Betreiber der illegalen Glücksspiellokale auch Arreststrafen auf sich nehmen und dafür sogar noch bezahlt werden. In einem Fall in Salzburg habe man 550.000 Euro Geldstrafe für 20 Automaten ausgesprochen, aber Geld sei für die Betreiber kein Problem. Als positiv hebt Polizeijurist Eichinger hervor, dass die Behörde nach dem Glücksspielgesetz auch gegen andere Beteiligte wie etwa Vermieter vorgehen kann.

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