Wie die Solothurner Zeitung aktuell berichtet, deckt ein Solothurner Staatsanwaltschaft illegale Glücksspieler auf. Die Solothurner Staatsanwaltschaft klagt einen mutmaßlichen Drahtzieher von illegalen Glücksspielen an. Der 53-jährige Türke soll mit Komplizen rund 20 Mio. Franken erzockt haben.
Gemäss der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte zusammen mit einer Reihe von Partnern ein eigentliches
Casinosystem mit sämtlichen notwendigen Organisationseinheiten aufgebaut, bewirtschaftet und vergrössert.
Auf die Spur stiess man dank mehreren anonymen Schreiben.
Spielen ist Glückssache. Illegales Glücksspiel macht zumindest jene glücklich, die solche Angebote organisieren und dabei viel Geld verdienen. In diesem Sinne dürfte ein heute 53-jähriger Türke über lange Zeit sehr glücklich gelebt haben: Sein Imperium, ein Netz von 90 verschiedensten Lokalitäten in der ganzen Schweiz, soll in grossem Stil illegale Glücks- und Wettspiele betrieben und damit mindestens 20 Mio. Franken erwirtschaftet haben.
Doch nun ist damit Schluss: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn klagt den Türken wegen Verstössen gegen das Spielbankengesetz, mehrfacher Nötigung, Begünstigung sowie Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz an.
Ein „Casinosystem“ aufgebaut
Gemäss Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte zwischen 2013 und 2017 zusammen mit einer Reihe von Partnern, Technikern, Geldeinziehern, Buchhaltern usw.
ein eigentliches Casinosystem mit sämtlichen notwendigen Organisationseinheiten aufgebaut, bewirtschaftet und vergrössert.
Dabei seien schwerpunktmässig die Kantone Solothurn, Bern und beide Basel abgedeckt worden.
Gespielt wurde in Lokalen und teilweise Hinterzimmern von Örtlichkeiten wie Imbissen, Shisha-Bars, Kultur- und Vereinslokalen,
erläutert Caroline Schenker, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage. Die Wettspiele sollen online, die Glücksspiele dagegen in der Regel offline funktioniert haben.
13 weitere Strafuntersuchungen
Im Rahmen des aufwendigen Verfahrens sind insgesamt 20 Hausdurchsuchungen durchgeführt und über 200 Glücksspielgeräte, Wettspielstationen, Fahrzeuge, Waffen sowie Bargeld und Bankguthaben von über 100.000 Franken sichergestellt worden. Laut Caroline Schenker handelt es sich bei den Waffen um Elektroschockgeräte und Faustfeuerwaffen, zu deren genauen Anzahl und Art sie keine näheren Angaben macht.
Zusätzliche reiche Ausbeute aus über 300 durchgeführten Einvernahmen: Gegen 13 weitere Personen – 10 Türken und drei Schweizer türkischer Abstammung – laufen Strafuntersuchungen. Die Vorhalte in diesen Fällen: Vergehen gegen das Spielbankengesetz, Geldwäscherei, Nötigung, Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz.
Da die Verfahren weiterhin hängig sind, können zum jetzigen Zeitpunkt keine näheren Angaben zur Organisationsstruktur oder Hintergründen gemacht werden,
blockt Caroline Schenker die Nachfrage nach den Funktionen dieser Beschuldigten ab, für die weiterhin die Unschuldsvermutung gelte.
Eine weitere Person ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft mittlerweile bereits rechtskräftig wegen Verstössen gegen das Spielbankengesetz und weiteren Straftaten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden.
Dank anonymer Hinweise
Auf die Spur des schweizweit tätigen, mafiösen Netzwerks stiess man dank mehreren anonymen Schreiben: Solche sind laut der Solothurner Staatsanwaltschaft zwischen 2012 und 2015 bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz eingegangen. In diesen Schreiben sei auf die Machenschaften einer kurdisch-türkischen Gruppierung hingewiesen worden, die im grossen Stil ein illegales Glücksspiel- und Wettgeschäft betreibe. Dabei werde auch nicht vor Drohungen, Nötigungen und Erpressungen zurückgeschreckt und Geldforderungen seien auch immer wieder mit Waffengewalt durchgesetzt worden.
Angeklagter hat Sachverhalt eingestanden
Der Hauptbeschuldigte befindet sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft im vorzeitigen Strafvollzug. Wann der Prozess vor dem Richteramt Bucheggberg-Wasseramt stattfinden wird, steht noch nicht fest. Klar ist, dass dabei auf Antrag des Türken das «abgekürzte Verfahren» zum Zuge kommen wird. Ein solches ist laut Strafprozessordnung dann möglich, wenn der Beschuldigte
den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht und die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von weniger als fünf Jahren beantragen wird.
Vorliegend sind sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung des abgekürzten Verfahrens erfüllt,
erklärt Staatsanwaltschafts-Sprecherin Caroline Schenker. Angaben zum zwischen Anklage und Verteidigung ausgehandelten Strafmaß, das vom Gericht nun noch zu prüfen ist, würden erst in der Hauptverhandlung bekannt gegeben.
Quelle:
- Illegale Organisation für Glücks- und Wettspiel ausgehoben – Anklage gegen Drahtzieher, solothurnerzeitung.ch, 16.05.2019